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Verkehr Ampel: Marodes Haus bremst in Groß Alsleben Straßenbau aus

Von Yvonne Heyer Aktualisiert: 16:08

Große Alsleben. Mitte März 2021 begannen in Großalsleben die Sanierungsarbeiten entlang der Landesstrasse 80 (L80) im ersten Teilabschnitt. In insgesamt drei Abschnitten soll die Ortsdurchfahrt saniert werden, wobei der letzte Abschnitt erst für das Frühjahr des kommenden Jahres vorgesehen ist. Das Bauvorhaben wird gemeinsam von der Landesstraßenbehörde als Baulastträger, der Stadt Gröningen und dem Trink- und Abwasserverband (TAV) Börde ausgeführt. Gröningen ist für die Nebenanlagen wie Gehwege, Park- und Grünflächen und den Regenwasserkanal verantwortlich. Auch die Leerrohre für den Breitbandausbau werden mit verlegt. Der TAV wird die Trinkwasserleitung und die Hausanschlüsse erneuern. Zugleich kommen die Freileitungen der Avacon in die Erde, wird die Straßenbeleuchtung erneuert.

Aktuell beschäftigen sich die Straßenbauer mit dem ersten Abschnitt. Dieser liegt im Kreuzungsbereich L24/L80 am Ortsausgang in Richtung Gröningen. Die Bauarbeiten hier sollen am 1. Juni 2021 beendet sein. Dann ziehen die Straßenbauer um, starten den zweiten Bauabschnitt am Ortseingang, aus Kleinalsleben kommend. Dieser Bauabschnitt endet am Grudenberg. Bis zum Start des zweiten Bauabschnittes muss ein Problem vom Tisch sein, wie in der Stadtratssitzung am 29. März 2021 deutlich gesagt wurde.

Seit Monaten ist die L80 im Bereich der Planstraße 9 halbseitig gesperrt, regelt eine Ampel den Verkehr. Die Ampel kostet der Stadt bis Mitte April 2021 bereits 9000 Euro. Eine Lösung ist aktuell nicht in Sicht. Die halbseitige Sperrung wurde veranlasst, weil sich im genannten Straßenbereich ein einsturzgefährdetes Wohnhaus befindet. Bereits im Februar 2021 hatte Heiko Markworth, Sachgebietsleiter Bauverwaltung auf eine Volksstimme-Anfrage wie folgt geantwortet: „Die halbseitige Sperrung ist zunächst als vorübergehende Sicherungsmaßnahme erforderlich, da das angrenzende Gebäude nach Einschätzung eines Statikers teilweise einsturzgefährdet ist. Sie wurde von der Bauaufsicht als Maßnahme der Gefahrenabwehr angeordnet. Jetzt liegt es am Eigentümer, wie mit dem Gebäude weiter verfahren wird. Ein Abbruch des Gebäudes bedarf der Genehmigung durch die obere Denkmalschutzbehörde, da es sich hier um ein Kulturdenkmal handelt. Alternativ könnte auch eine Instandsetzung und damit die Wiederherstellung der dauerhaften Standsicherheit erfolgen.“

Von Instandsetzung und Wiederherstellung ist in der Stadt Gröningen, die Eigentümer des Hauses ist, nicht die Rede. Stattdessen wurde ein Antrag auf Abriss bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Börde gestellt. Allerdings hätten noch fehlende Unterlagen nachgefordert werden müssen. Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, kann über den Antrag entschieden werden, teilt Heiko Markworth in diesen Tagen mit.

Jürgen Till, Amtsleiter des Straßenverkehrsamtes teilt zur halbseitigen Sperrung mit: „Die Verbandsgemeinde Westliche Börde stellte im Februar 2021 einen Antrag beim Straßenverkehrsamt auf verkehrsbehördliche Anordnung mit Aufstellung einer Lichtsignalanlage. Grund dafür ist die Sicherung des besagten Gebäudes im Rahmen der Gefahrenabwehr. Die Anordnung wurde mit Wirkung bis zum 30. April 2021mit dem Hinweis erlassen, dass ab dem 1. Juni 2021 der Ausbau der L 80 vom Grudenberg in Richtung Kleinalsleben erfolgt.

Gröningens Bürgermeister Ernst Brunner machte in der Stadtratssitzung am 29. März 2021 deutlich: „Die Baufirma wird nicht mit dem Bau beginnen, wenn das Problem mit dem Haus nicht geklärt ist. Das wurde in der Bauanlaufberatung klipp und klar gesagt.“ Bis Anfang Juni müsse also entschieden sein, was mit dem Haus wird.

Um noch einmal auf die Sanierung der Landesstraße 80 zurück zukommen: Für die Stadt Gröningen ist die Sanierung dieser weiteren Straße in Großalsleben haushaltstechnisch eine ordentliche Hausnummer. Deutlich mehr als eine Millionen Euro Eigenmittel fließen in die Maßnahme, es gibt keine Fördermittel, Straßenausbaubeiträge dürfen auch nicht mehr erhoben werden. Lediglich 280.000 Euro zahlt die Landesstraßenbaubehörde für den Regenwasserkanal an die Stadt Gröningen.