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Fragen an das Ordnungsamt Anwohner ärgern sich in Oschersleben über Wohnmobile am Straßenrand

Flexibles Reisen im Wohnmobil erfreut sich größter Beliebtheit, doch außerhalb der Urlaubssaison können die sperrigen Fahrzeuge zum Ärgernis werden. Abgeparkt nehmen sie zu viel Raum ein, finden einige Anwohner. Die Volksstimme wollte vom Oschersleber Ordnungsamt wissen, wo das Abstellen erlaubt ist.

Von Josephine Schlüer 16.07.2021, 13:21
Der Trend zum Wohnmobil hat auch seine Schattenseiten. Abgeparkt nehmen die Fahrzeuge sehr viel Platz ein.
Der Trend zum Wohnmobil hat auch seine Schattenseiten. Abgeparkt nehmen die Fahrzeuge sehr viel Platz ein. Foto: Josephine Schlüer

Oschersleben - Mobil von Ort zu Ort – immer mehr Reisende möchten flexibel bleiben. Den Camping-Boom gab es zwar schon vor der Corona-Pandemie, geschlossene Ferienunterkünfte haben die Wohnwagenkäufe aber noch zusätzlich in die Höhe getrieben.

Nur sind die mobilen Reisebegleiter sehr viel breiter und höher als herkömmliche Pkw. Selten passen sie in die hauseigene Garage. Also parken viele Besitzer ihre Wohnmobile an der Straße.

Auch im Wohngebiet an der Klagenfurter Straße in Oschersleben sei dieser Trend zu beobachten. Eine Leserin, die anonym bleiben möchte, bemängelt, dass in ihrer Nachbarschaft geparkte Wohnmobile zunehmend die Straßen verengen oder überraschend hinter Kurven auftauchen. „Das könnte gefährlich werden“, sagt sie und fragt, was dahingehend eigentlich erlaubt ist. Die Volksstimme hat beim Ordnungsamt der Stadt Oschersleben nachgehakt.

Sachgebietsleiterin Lisa Hickele sagt, dass es sich bei dem Wohngebiet an der Klagenfurter Straße um einen nicht reglementierten Bereich handelt. „Das heißt, Wohnwagen dürfen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) im Straßenbereich parken, allerdings nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme auf die übrigen Anlieger.“ Der Wohnwagenhalter habe Sorge dafür zu tragen, dass Nachbarn ungehindert ihre Grundstücke befahren und verlassen können. „Es ist wichtig, dass genügend Rangierabstand für alle Beteiligten gewährleistet ist“, sagt die Sachgebietsleiterin. Man spreche laut StVO hierbei von 3,5 Metern. Reglementierungen für bestimmte Gebiete könnten etwa über eine Tonnagebegrenzung erfolgen. Diese beginnen normalerweise bei 3,5 Tonnen, wobei es auch leichtere Camper gibt, die dann nicht von einer Beschränkung betroffen wären und weiterhin an der Straße geparkt werden dürften. Eine weitere Möglichkeit sind absolute Parkverbote für sämtliche Fahrzeuge.

Im Wohngebiet an der Klagenfurter Straße könne man derzeit nichts gegen parkende Wohnmobile unternehmen, sagt Lisa Hickele. Sollte sich der Trend jedoch fortsetzen und es zu starken Einschränkungen in einem Gebiet kommen, „dann müsste die Beschilderung geändert werden.“ In ferner Zukunft könnten auch separate Stellflächen außerhalb eines Wohngebietes Abhilfe schaffen, sofern diese vorhanden sind. „Sollte die Situation irgendwann überhandnehmen, könnte man darüber nachdenken, derartige Flächen zu schaffen“, so die Sachgebietsleiterin. Der Stellplatz für Wohnmobile am Oschersleber Wiesenpark werde normalerweise ausschließlich von Besuchern der Stadt Oschersleben genutzt. „Dass dort Oschersleber selbst parken würden, kann ich mir nicht vorstellen, der Platz ist ziemlich abgelegen“, sagt Lisa Hickele.