1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Oschersleben
  6. >
  7. Drohnen-Alarm über Oschersleben

EIL

Anwohner-Sorge Drohnen-Alarm über Oschersleben

Besorgte Leser berichten, dass sie nachts über einem Oschersleber Wohngebiet Drohnen beobachtet haben.

Von Yvonne Heyer 11.09.2019, 01:01

Oschersleben l Was spähen Drohnen zwischen Lidl-Markt, Brockenstraße, rechts und links der Wohngebiete entlang der Wilhelm-Heine-Straße aus? Hier haben Bürger eine fragwürdige Entdeckung gemacht: Nach Einbruch der Dunkelheit bis in die Nachtstunden hinein kreisen über den Häusern Drohnen. In der Nacht zum 27. August war das „Summen“ der Drohne über den Häusern sogar zu hören. Entspannt habe sich die Situation nicht. In der Nacht vom 6. zum 7. September sei es besonders auffällig gewesen. Die Drohnen seien nachts oder frühmorgens über den Häusern zu sehen. Mit der nun länger anhaltenden Dunkelheit werde befürchtet, dass damit auch die Zeit des Ausspähens länger anhält.

Was nehmen die Kameras auf? Warum lässt jemand eine Drohne in der Nacht fliegen? Wo landen die aufgenommenen Bilder? Die Nächte Ende August waren lau, um nicht zu sagen viel zu heiß. Die Menschen halten sich leicht bekleidet oder gar nackt in ihren Wohnungen auf, weil sie sich in ihren eigenen vier Wänden unbeobachtet fühlen. Sind diese Personen das Ziel der „fliegenden Kameras“? Das Internet vergesse nichts, sind die Bilder erst einmal hoch geladen, befürchten die Bürger. Jene, die sich an die Volksstimme gewandt haben, möchten mithilfe der Zeitung wenigstens die Leute ein wenig sensibilisieren, nicht mehr ganz so sorglos zu sein und bestimmte Vorkehrungen wie eine Verdunklung zu treffen.

Andererseits haben sich aber Besitzer von Drohnen an klare gesetzliche Regeln zu halten. Die kennt Martin Rohde ganz genau. So präsentiert der Bewos-Mitarbeiter nicht nur eine Drohne, die er sich jüngst gekauft hat, nein auch die gesetzlichen Bestimmungen gleich dazu. Er zeigt auf einen kleinen Chip auf der Drohne. „Ab einem Gewicht von 250 Gramm besteht eine Kennzeichnungspflicht von Drohnen. Der Chip, auf dem Daten wie Besitzer und Adresse gespeichert sind, kann im Internet bestellt werden“, erklärt Martin Rohde. Zudem müsse eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

„Werden die Drohnen im gesetzlichen Rahmen genutzt, können sie uns sogar die Arbeit erleichtern. Beispielsweise können Dächer fotografiert werden, um Schäden festzustellen“, meint Bewos-Geschäftsführer Thomas Harborth.

Um genauere Informationen zu den gesetzlich festgelegten Regularien bei der Nutzung von Drohnen zu erhalten, hat die Volksstimme im Landesverwaltungsamt, im speziellen bei der Landesluftfahrtbehörde, nachgefragt. Die Pressestelle des Landesverwaltungsamtes teilte unter anderem mit, dass der Betrieb von unbemannten Fluggeräten (Drohnen) in der Luftverkehrsordnung geregelt ist. Und die besagt im Paragraph 21, dass Drohnen nachts nur fliegen dürfen, wenn die Erlaubnis dafür beantragt und genehmigt wurde. Die Erlaubnis kann bei der Landesluftfahrtbehörde, beim Landesverwaltungsamt, beantragt werden. Verboten ist hingegen der Flug von Drohnen über Wohngrundstücken, wenn die „fliegende Kamera“ mehr als 250 Gramm wiegt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.

Mit diesem Verbot würden die Persönlichkeitsrechte sowie das Schutz- und Ruhebedürfnis der Anwohner gewürdigt. Haben allerdings der Eigentümer oder Mieter dem Flugbetrieb ausdrücklich zugestimmt, dürfte die Drohne starten und das Wohngrundstück überfliegen.

„Bei Nichtbeachtung von Betriebsverboten und Flügen ohne Erlaubnis handelt es sich um luftrechtliche Ordnungswidrigkeiten. Der rechtswidrige Betrieb von Drohnen kann beim Landesverwaltungsamt (LVwA), Referat 307, Bereich Luftverkehr, angezeigt werden. Das LVwA wird daraufhin prüfen, ob eine luftrechtliche Ordnungswidrigkeit vorliegt. Strafrechtliche Verstöße werden von der Polizei bearbeitet“, soweit die Mitteilung der Pressestelle des Landesverwaltungsamtes.

Mathias Lütkemüller, Pressesprecher der Polizei, rät: „Stellt jemand fest, dass Drohnen über ein Wohngebiet fliegen oder gar nachts unterwegs sind, sollte die Polizei informiert werden. Allein um festzustellen: Wo ist der Steuermann, wo ist der Verursacher?“