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Drogen-Prozess Viele Zufälle führen nach Ampfurth

Vor dem Berliner Landgericht wird gegen die Männer verhandelt, die in Ampfurth Cannabis angebaut haben.

Von Ingmar Höfgen 10.12.2020, 23:01

Berlin/Ampfurth l „Beginnen wir mit Herrn 99104033“, sagt Strafrichter Mark Sautter am vierten Verhandlungstag rund um die im Juni ausgehobene Cannabis-Plantage im Ampfurther Landgasthof. Vor ihm im Berliner Kriminalgericht sitzt ein Mann im blau-grauen Hoodie, die Kapuze über den Kopf gezogen, dazu eine schwarze Hose. Seine dunkle Thermojacke liegt neben ihm, eine Tasche hat er nicht dabei. Das Tuch im Gesicht ist bis knapp unter die Augen gezogen. Keiner soll ihn wiedererkennen können. Ein Name wird nicht genannt, statt einer Altersangabe kommt nur ein „um die 40“.

Die männlich klingende Stimme mit der achtstelligen Nummer soll die verdeckte Personen-Überwachung geleitet haben, die letztlich zum Auffliegen der Plantage geführt hat. Am Donnerstag ist „99104033“ einer von zwei „codierten Zeugen“, die aussagen sollen. Warum Polizeibeamte nur unter einer Nummern-Legende auftreten und wie viele es davon in Berlin gibt, teilte die Staatsanwaltschaft Berlin auf Volksstimme-Nachfrage nicht mit. Der Beamte selbst hatte im Vorfeld mit dem Richter telefoniert. Die dabei genannten Begründungen für die gewünschte Geheimhaltung: Er ermittle regelmäßig im Clan-Millieu, es gebe Kontakte von Tätern bis in Polizeikreise, er sehe eine Gefahr für Leib und Leben.

Das konnten neben dem Richter letztlich auch die Verteidiger der vier wegen bandenmäßigen Drogenhandels Angeklagten akzeptieren, machten aber kritische Anmerkungen. „Corona und das Clan-Millieu sind die Totschlags-Argumente, gegen die wir uns zur Wehr setzen müssen“, monierte einer der sieben Strafverteidiger. Ein anderer betonte, dass es sich um ein normales Cannabis-Verfahren handele, das man nicht „hochjazzen“ solle.

Deutlich wurde bei der Befragung des Beamten, dass die Plantage in dem Oschersleber Ortsteil durch eine Aneinanderreihung von Zufällen entdeckt wurde. Alles begann am 13. März 2020, als zwei Personen wegen Drogendelikten überwacht werden sollten. Ein Observierender glaubte, im vollen und verwinkelten Berliner Bezirk Wedding eine der beiden sogenannten Zielpersonen erkannt zu haben – ein Irrtum, wie sich später herausstellte. Diese ging in ein Haus, in dem ein Verwandter der anderen Zielperson lebte. Danach behielten die Beamten unter anderem das Haus im Blick, in der Hoffnung, dass die Zielpersonen dort auftauchen.

Die beiden Männer, die die Polizei richterlich überwachen durften, blieben fast unsichtbar und unverdächtig – statt dessen zog der Verwandte, der jetzt auf der Anklagebank sitzt, nach drei Tagen das Interesse auf sich: Jamal T. Er stieg in einen Renault Clio, die Zivilbeamten fuhren hinterher. Raus aus Berlin, über die Autobahn, bei Magdeburg runter, durch Ampfurth zunächst hindurch, um dann zum Landgasthof umzukehren. Dort soll T. mit anderen Männern für mehrere Stunden verschwunden sein. Zu einem Kindergeburtstag wollten sie offenbar nicht. Aber was dann? Wird in dem Haus gebaut, oder ist es vielleicht eine Plantage? Und wer waren die Insassen? Das fragten sich damals die Ermittler.

Das verfallende, aber sehr sorgsam gesicherte Gebäude wie auch der Clio waren damit auf den Schirm der Ermittler geraten. Sie folgten dem Auto, das immer mal wieder „durchs Bild“ fuhr, bei einer weiteren Tour nach Sachsen-Anhalt. T. saß nicht drin, dafür aber zwei andere Männer – beide sind jetzt ebenfalls angeklagt. Sie wurden bei der Rückkehr gezielt durch eine Polizeistreife kontrolliert, als sie wieder im Berliner Stadtgebiet waren.

Mit welcher Legende man am 31. März plausibel machte, dass man von beiden Insassen und nicht nur vom Fahrer die Personalien wissen will, interessierte nicht nur Richter Sautter. Die nummerierten Observierer konnten nur spekulieren. „Mit Sicherheit hat man sich der Corona-Situation bedient“, sagte Zeuge 99401010, der Kollege von -4033, der ähnliches vermutete.

Heute fragen die Strafverteidiger, ob ihre Mandanten damals zu lange und damit rechtswidrig überwacht worden sind. Die drei Männer waren damals nicht Beschuldigte eines Strafverfahrens, eine länger dauernde Observation ist nicht erlaubt. Ein Richter wurde erst später eingeschaltet.

Ob die 11. Strafkammer des Landgerichts Berlin darin auch ein Problem sieht, könnte sich in den nächsten Verhandlungen am 17. und 21. Dezember und am 5. Januar zeigen.