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Oschersleben Zins-Forderung sorgt für Ärger

Eine Zinsforderung seitens des Landes Sachsen-Anhalt sorgt im Rathaus Oschersleben (Landkreis Börde) für Unmut.

Von André Ziegenmeyer 12.01.2021, 00:01

Oschersleben l Die Verärgerung war Bürgermeister Benjamin Kanngießer anzumerken. Bei der jüngsten Sitzung des Stadtrates informierte er darüber, dass die Verwaltung ein ­Schreiben des Landesverwaltungsamtes erreicht habe. Es handele sich um einen Zinsforderungsbescheid. Offenbar ist es nicht der erste. „Wir haben inzwischen Forderungen von Seiten des Landesverwaltungsamtes in Höhe von 76 000 Euro“, informierte das Stadtoberhaupt.

Das Ganze hängt mit dem Förderprogramm „Stadtumbau“ zusammen und hat einen interessanten Haken. Als Beispiel nannte der Bürgermeister die Sanierung des historischen Bahnhofs. „Dort war es so, dass die Maßnahme bewilligt war, dass das Geld zur Verfügung gestellt war und dann das landeseigene Bau- und Liegenschaftsmanagement fast eineinhalb Jahre gebraucht hat, um die Maßnahme zu prüfen“, führte Benjamin Kanngießer aus.

Während dieser Frist habe die Verwaltung nichts tun können, um das Vorhaben voranzutreiben. Doch weil die Fördermittel nicht fristgerecht investiert wurden, soll die Stadt Zinsen zahlen. Der Betrag sei aber in den aktuellen Forderungen noch nicht enthalten. Wie der Bürgermeister erklärte, gehe es derzeit um die Jahre 2013 bis 2016. Die Sanierung des Bahnhofs hat später begonnen.

In ähnliche Zwickmühlen kann die Stadt geraten, wenn es um Vorhaben geht, die sie nicht selbst umsetzt. Durch das Programm „Stadtumbau“ können auch Projekte Dritter unterstützt werden, auch von Privatpersonen. Dann beantragt die Verwaltung gewissermaßen stellvertretend Fördermittel und reicht diese weiter. Wenn nicht zügig investiert und abgerechnet wird, muss sie ebenfalls Zinsen zahlen.

Dieser Aspekt war bereits im Hauptausschuss besprochen worden. Urban Jülich (CDU) fragte bei dieser Sitzung nach, ob man das Geld nicht von den Fördermittelempfängern zurückfordern könne. Laut Benjamin Kanngießer ist das möglich und vertraglich auch so vereinbart. Allerdings sei es sehr aufwendig zu ermitteln, wer davon betroffen ist. Teilweise könnten die Empfänger ebenfalls nichts für entstandene Verzögerungen.

Auch die Höhe der Zinsen sorgt für Unmut. „Das Landesverwaltungsamt fordert von uns fünf Prozent über dem Basiszins“, sagte Benjamin Kanngießer. Derzeit gebe es eine Debatte darüber, ob das noch angemessen oder nicht eher ein „Wucherzins“ sei. Die Stadt habe zunächst Widerspruch eingelegt. Im Hauptausschuss teilte der Bürgermeister mit, dass die Verwaltung Klage einreichen werde.

Über den Städte- und Gemeindebund habe es Kontakte mit anderen Kommunen gegeben. Demnach stehe Oschersleben mit seinem Widerspruch nicht allein da. Ein weiteres Beispiel sei die Stadt Burg. Wenn jemand den Zeitverlauf beeinflusse und gleichzeitig Zinsen fordere, sei das „irgendwo eine Lizenz zum Geld drucken“, so der Bürgermeister.

Auf der anderen Seite ist das Förderprogramm „Stadtumbau“ für Oschersleben sehr wichtig. Schon in den 90er Jahren wurden im Zentrum und im Bereich der Wasserrenne viele Projekte auf diesem Wege unterstützt und Millionen investiert.

Aktuell ist laut Benjamin Kanngießer unter anderem eine Förderung für die Umgestaltung der ehemaligen Bahntrasse Richtung Braunschweig beantragt. Dort soll eine „Grünachse“ mit verschiedenen Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten entstehen. Auch bei der Sanierung der Gehwege im Seehäuser Weg hofft die Verwaltung auf Stadtumbau-Fördergelder. „Wir müssen schauen, inwieweit die Zuwendungsbescheide kommen“, sagte der Bürgermeister. Für die Sanierung des ehemaligen Kleinbahnhofes sei bereits der vorzeitige Maßnahmebeginn genehmigt worden.

Die Volksstimme hat sich auch an das Landesverwaltungsamt gewandt und um eine Stellungnahme gebeten. Der Antwort von Sprecherin Denise Vopel ist zu entnehmen, dass die Stadt Oschersleben zwischenzeitlich bereits Klage erhoben hat. Diese werde vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg verhandelt, ebenso wie die Klage aus Burg. Allgemein gelte: Die Erhebung sogenannter „Verspätungszinsen“ gründe auf dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Dort sei auch die Möglichkeit aufgeführt, einen Fördermittelbescheid zu widerrufen, falls die gewährten Mittel nicht zeitnah für den ihnen bestimmten Zweck eingesetzt werden. Das allerdings würde „zwangsläufig eine vollständige Rückzahlung der gewährten Fördermittel nach sich ziehen“, so Denise Vopel, und könne „im Einzelfall nicht sachgerecht beziehungsweise überzogen“ sein. Ein Zinsforderungsbescheid sei daher das „mildere Mittel“.

Mit der Verzinsung wolle „der Bundesgesetzgeber verhindern, dass der Begünstigte aus dem Umstand, dass er die von ihm abgerufenen Fördermittel (den Zeitpunkt des Abrufs kann der Fördermittelempfänger im Übrigen selbst bestimmen!) nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung zweckentsprechend verwendet, wirtschaftliche Vorteile zieht“, führt Denise Vopel näher aus. Auch die Höhe des Zinssatzes sei vom Bundesgesetzgeber festgelegt worden.

Zum konkreten Fall des Oschersleber Bahnhofs äußerte sich Denise Vopel nicht. Das sei nicht möglich, weil es sich durch die Klage um ein laufendes Verfahren handele.