Kreisumweltamtschef: Geselligkeit steht bei Brauchtrumsfeuer im Mittelpunkt Können sich Gartenfreunde die Erlaubnis für ein Feuer im Ordnungsamt erkaufen?
Im Streit um die sogenannten Brauchtumsfeuer verweist das Kreisumweltamt auf den "Ermessensspielraum" der Kommune. Dass man sich Genehmigungen "erkaufen könne", sei aber nicht der Fall.
Seehausen l Nach dem Bericht in der Volksstimme "Heißer Streit entbrennt erneut um sogenannte Brauchtumsfeuer" erklärt Kreisumweltamtschef Dieter Torka: Der aus Seehausen geschilderte Fall habe sich nach Rücksprache mit dem zuständigen Ordnungsamt der Stadt Wanzleben - Börde nicht so dargestellt, wie er von der Polizei angegeben war. "Jenes Feuer war nicht nur für eine Stunde genehmigt worden. Das Ordnungsamt hatte dem Antragsteller eine Erlaubnis für das Herbstfeuer von 10 bis zirka 18 Uhr erteilt und nicht von 9.30 bis 10.15 Uhr."
Die Kommune habe, was das Genehmigen von Brauchtumsfeuern betreffe, einen Ermessensspielraum nach dem sie laut ihrer Gefahrenabwehrverordnung handeln könne. Grundsätzlich gelte aber, dass bei einem Brauchtumsfeuer, wie bei einem Herbstfeuer, nur getrocknetes Holz verwendet werden darf "und eben keinerlei Grünabfälle". Außer getrockneter und aufgeschichteter Obstbaumschnitt. Der sei erlaubt.
Auf der Internetseite der Stadt Wanzleben-Börde steht das Antragsformular für solch ein Brauchtumsfeuer derweil zum Herunterladen bereit. Drei Varianten stehen zur Auswahl: Oster-, Mai- oder Herbstfeuer. Die Kosten belaufen sich auf rund zwölf Euro. Diesen Fakt hatte Seehausens Ortsbürgermeister Eckhard Jockisch zum Anlass genommen, öffentlich die Frage zu stellen, ob man sich beim Amt eine "Genehmigung für ein Gartenfeuer unter dem Deckmantel des Brauchtums erkaufen könne?" Der Hintergrund: Vor einigen Jahren hatte das Amt den Seehäusern zum Knutfest ein solches Feuer untersagt und die Brauchtumsgbegründung nicht anerkannt. Die Gemeinde ist deshalb seit 2008 ein "gebranntes Kind". Damals hatten die Seehäuser erstmals zu einem Knutfest eingeladen. Danach war um das Weihnachtsbaumverbrennen ein heißer Streit entbrannt.
Umweltamtschef Torka hatte in einem Brief mitgeteilt, dass es keine Tradition für die Verbrennungen von Weihnachtsbäumen gebe. Ein Brauchtumsfeuer habe einen historischen Hintergrund, der über Jahrhunderte entstanden ist. "Die Tradition, beispielsweise ein Osterfeuer zu entzünden, kommt aus dem Mittelalter und sollte den Winter vertreiben", sagt der Umweltsamtschef. Ein Knut-Fest habe im Vergleich dazu hierzulande eben keine jahrhundertealte Tradition. "Bei einem Herbstfeuer sollte die Geselligkeit eindeutig im Vordergrund stehen. Das Amt greife nur dann ein, wenn die Brauchstumsfeuer-Genehmigung für das Verbrennen von Grünabfällen missbraucht werde. Das könne dann je nach Menge den Verursacher ab 100 Euro aufwärts kosten. Das "Erkaufen" einer Genehmigung sei völliger Unsinn, so Torka.