Tag der offenen Tür Notar in Oschersleben berät in Erbangelegenheiten
Oschersleben (jng). Alle Notare in Sachsen-Anhalt veranstalten am Dienstag, 27. September, einen Tag der offenen Tür in ihren Notarbüros.
Zwischen 16 und 18 Uhr können Interessenten dann auch dem Notar Holger Sternberg in der Lindenstraße 18 in Oschersleben über die Schulter schauen und sich unter dem Motto "Neues im Erbrecht" ihre Fragen zum Erben und Vererben, zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung von dem Experten auf diesem Gebiet beantworten lassen.
Es gab im vergangenen Jahr einige interessante Gerichtsentscheidungen dazu. Ein Beispiel ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. April 2011 zum Pflichtteilsrecht. In diesem Fall hatte die Mutter ihren Sohn enterbt und ihm zudem seinen Pflichtteil entzogen. Zum Erben bestimmte sie ein Kind dieses Sohnes, also einen ihrer Enkel. Ob nach ihrem Tod einem weiteren Kind ihres Sohnes – trotz der Entziehung des Pflichtteils seines Vaters – Pflichtteilsrechte zustehen, war bislang in der juristischen Literatur umstritten.
Der Bundesgerichtshof hat die Frage nun entschieden und bejaht. Jeder Erblasser, der einem seiner Kinder den Pflichtteil entzogen hat, sollte diese neue Entscheidung bedenken und sich vergegenwärtigen, dass die Kindeskinder in diesem Stamm dennoch pflichtteilsberechtigt bleiben.
Mit der richtigen Gestaltung eines Testamentes lassen sich solche Fallstricke im Erbrecht umgehen. Wer vorausschauend plant, kann sich und seine Familie gut absichern.