Ortsräte Kommt der Ortsvorsteher?

Die Stadt Oschersleben informiert derzeit alle Ortschaftsräte. Hintergrund sind die Änderungen im Kommunalverfassungsgesetz.

Von Sebastian Pötzsch 24.08.2018, 01:01

Oschersleben l „Mit der Vorlage informieren wir die Ortschaftsräte über die derzeit gültigen Regelungen im Kommunalverfassungsgesetz sowie im Kommunalwahlgesetz“, erklärt der Pressesprecher der Stadt Oschersleben, Mathias Schulte, auf Volksstimme-Nachfrage. So zeigt die Informationsvorlage die aktuellen Änderungen auf und soll die Mitglieder der Ortschaftsräte zu einer Selbsteinschätzung animieren. „Das Kommunalverfassungsgesetz sieht mehrere Möglichkeiten einer Interessenvertretung der Ortsteile vor, über diese wollen wir die Ortschaftsräte informieren“, betont der Sprecher.

Eigentlich sah eine geplante Änderung des Papiers mit Beginn der Wahlperiode 2019 die Verpflichtung eines gewählten Ortsvorstehers in Ortschaften mit bis zu 300 Einwohnern vor. Ortschaften mit mehr als 300 Einwohnern sollten einen Ortschaftsrat wählen können. Doch das ist vom Tisch. Gemäß der aktuellen Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes muss nun ein Ortsvorsteher gewählt werden, wenn nicht genug Kandidaten für einen Ortschaftsrat zusammenkommen. Damit wären Nachwahlen künftig passé.

Deshalb landete jetzt die betreffende Informationsvorlage der Stadtverwaltung auf den Tischen der ehrenamtlichen Politiker in den Ortsteilen. Stellt der jeweilige Ortschaftsrat nämlich jetzt fest, dass zur Kommunalwahl 2019 die Bereitschaft, für einen Ortschaftsrat zu kandidieren, gesunken ist und somit ein Ortsvorsteher gewählt werden muss, müssten die Räte den Oschersleber Stadtrat beauftragen, die Hauptsatzung für jeden Ort entsprechend zu ändern. Dieser Beschluss müsste dann von der Kommunalaufsicht des Landkreises bestätigt sowie rechtzeitig im Amtsblatt veröffentlicht werden. „Erst dann wäre die neue Satzung gültig“, hebt Schulte hervor und ergänzt: „Um die Zeitschiene inklusive aller Fristen und Sitzungstermine einzuhalten, müsste die Bekanntmachung Ende Januar erfolgen.“ Das hieße also, zum Redaktionsschluss im Dezember 2018 muss alles rechtzeitig für die Kommunalwahl in Sack und Tüten sein.

Der Ortschaftsrat von Hornhausen ist eines der Gremien, die zwar beschlussfähig sind, aber nur mit sechs statt mit neun Mitgliedern auskommen müssen. Hier lag die Informationsvorlage bereits auf dem Tisch. „Wir haben das Papier ausgiebig diskutiert und zur Kenntnis genommen. Tatsächlich lässt sich nämlich feststellen, dass die Bereitschaft, für einen Ortschaftsrat zu kandidieren, in den vergangenen Jahren gesunken ist“, bestätigt Lothar Lortz gegenüber der Volksstimme.

Hornhausens Ortsbürgermeister sieht in der Änderung der Kommunalverfassung eine Möglichkeit, die Interessen der Einwohner durch einen Ortsvorsteher vertreten zu lassen. „Wie es für die Kommunalwahl 2019 aussehen wird, kann ich aber schlecht einschätzen. Ich werde, wie immer vor einer Wahl, Vereine anschreiben, deren Vorsitzende einladen und über die Wahl informieren“, so Lortz. Jetzt aber festzustellen, ob es genügend Kandidaten für die Wahl im Mai 2019 geben wird, hält der Hornhäuser für nicht möglich. „Das kann ich doch erst mit dem Ende der Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge feststellen“, sagt Lortz. Und diese endet laut überarbeitetem Kommunalwahlgesetz am 69. Tage vor der Wahl.

Eine Abgabe der Macht der Ortschaften an die Gemeinden, sollte ein Ortsvorsteher statt eines Ortschaftsrates samt Ortsbürgermeister eingesetzt werden, sieht Lother Lortz indes nicht. „Es gibt ja keine Macht, die beschnitten werden könnte. Ein Ortschaftsrat hat ja gegenüber dem Stadtrat eigentlich nur einen beratenden Charakter, ganz ähnlich wie das bei den Ausschüssen geregelt ist. Alles was Schulen, Feuerwehren und so weiter betrifft, untersteht der Verwaltung in Oschersleben“, befindet Lothar Lortz.

Norbert Kurzel, Ortschef von Hordorf, sieht keinen Handlungsbedarf. „Es gibt genug Probleme, in die sich die Bürger einbringen können und das auch tun werden. Das Interesse an einer Mitarbeit in unserem Ortschaftsrat ist groß genug“, sagt der Hordorfer und fügt hinzu: „Wir haben einen Gebietsänderungsvertrag der festlegt, dass unser Ort einen Ortschaftsrat bildet.“ Er wünsche sich nur einen höheren Frauenanteil und das Engagement junger Menschen.