Nach Kritik von Stadträten Oschersleben: Verwaltung rechtfertigt Reduzierung der Stadtratssitzungen
Ab 2025 soll es in Oschersleben weniger Stadtratssitzungen geben als zuvor. Nach Kritik von Gremiumsmitgliedern an dem Vorhaben kommt nun eine Reaktion aus dem Rathaus.

Oschersleben - Die Oschersleber Stadtverwaltung sieht vor, im kommenden Jahr weniger Stadtratssitzungen durchzuführen. Waren es 2024 und 2023 noch jeweils sechs Termine, an denen die Ratsmitglieder zusammenkamen, sollen es laut des neuen Sitzungskalenders des Jahres 2025 nur noch vier Sitzungen des Gremiums geben. Seit der Bekanntgabe dieser Pläne im November, hagelte es in den vergangenen Wochen Kritik aus den Reihen der Stadträte, die sich gegen eine Reduzierung von Stadtratssitzungen aussprechen.
Nachdem zuletzt die Fraktion der Freien Unabhängigen Wählergemeinschaft Oschersleben & Ortsteile (FUWG OC/OT) die Kommunalaufsicht zu diesem Thema eingeschaltet hatte, äußert sich nun die Verwaltung zum neuen Sitzungskalender. Aus einem Schreiben des Büroleiters des Bürgermeisters, Mathias Steffen, geht hervor, dass es mathematisch schlicht nicht möglich sei, unter der Beibehaltung der Sitzungsfolge mehr reguläre Stadtratssitzungen durchzuführen. „Die Vertretung selbst hat in ihrer konstituierenden Sitzung im Juli 2024 die Bildung eines weiteren Ausschusses (Finanzausschuss) beschlossen und damit die Länge des regulären Sitzungsturnus um zwei Wochen, von acht auf zehn Wochen verlängert“, teilt Steffen mit.
Die Themen werden in der Regel in den Ausschüssen und Ortschaftsräten beraten, bevor der Stadtrat eine Entscheidung fällt. Bei dem genannten neuen Zehn-Wochen-Turnus könnten in den 40 Sitzungswochen pro Jahr (die Ferienzeit wird nicht mitgezählt), vier reguläre Stadtratssitzungen stattfinden.
Praktikabler Sitzungsturnus
Nach Angaben von Steffen habe laut der Kommunalaufsicht die vom Stadtrat bestellten Ausschüsse, diese auch im Rahmen der Vorbereitung ihrer Sitzungen zu beteiligen. „Die Beteiligung erfolgt sequenziell gemäß der vorgesehenen Sitzungsfolge, üblicherweise in einem Abstand von zwei Wochen, der insbesondere durch die gesetzlich vorgeschriebene Ladungsfrist von mindestens einer Woche in Verbindung mit den de facto festgelegten Sitzungstagen (Dienstag, ausnahmsweise Donnerstag) hervorgerufen wird“, führt der Büroleiter des Oschersleber Bürgermeisters Benjamin Kanngießer (parteilos) aus.
Eine etwa zweiwöchige Taktung habe sich dabei als praktikabel erwiesen, denn die Beschlussvorlagen würden zwischen den Sitzungen oftmals inhaltliche Änderungen durchfahren. „Die geänderten Fassungen müssen dann mit der gebotenen Sorgfalt erstellt- und den nachfolgend damit befassten Gremien wiederum rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Der Zeitraum zwischen aufeinanderfolgenden Sitzungen kann daher nicht verkürzt werden“, betont Steffen weiter.
Durch den Sitzungsplan ergebe sich laut der Kommunalaufsicht keine Rechtswirkung, so der Büroleiter weiter. „Es fanden in der Vergangenheit immer wieder Sondersitzungen des Stadtrates statt, wenn es wichtige Gemeindeangelegenheiten erforderten.“ Zudem stellt er fest, dass sich die Ausschüsse, bis auf die berufenen Bürger im Finanzausschuss, aus Mitgliedern des Stadtrates zusammensetzen. „Außerhalb der Ferien sind also alle zwei Wochen Mitglieder des Stadtrates in unterschiedlicher Zusammensetzung mit unterschiedlichen Themen befasst. Auch insofern kann von einer mangelnden Beteiligung oder einem Demokratiedefizit keine Rede sein.“
Könnte zu Demokratiedefizit in Oschersleben führen
Damit reagiert er auf Kritik der SPD-Stadträtin Anke Hustedt. Sie teilte vor rund zwei Wochen in einem Statement im Namen ihrer Fraktionskollegen mit, dass eine Reduzierung der Stadtratssitzungen „unweigerlich zu einem Demokratiedefizit in Oschersleben“ führen. Mit der Entscheidung der Verwaltung, die demnach getroffen wurde, ohne das Gremium mit einzubeziehen, dränge sich der Eindruck auf, „dass die Stadtratssitzungen für die Verwaltung ein lästiges Übel darstellen“, so Hustedt weiter.
Wie der FUWG OC/OT-Vorsitzende René Herbert jüngst mitteilte wolle die Fraktion nun eine Änderung der Geschäftsordnung herbeiführen, die den Zeitraum von Stadtratssitzungen eindeutig festlege. „Nach unserer Vorstellung wären zwei Monate angemessen. Auf diesem Wege würde der Stadtrat sechs Mal im Jahr zusammenkommen, um seine gesetzlich festgelegten Aufgaben wahrzunehmen.“ Der Büroleiter Mathias Steffen beruft sich hingegen in seinem Schreiben auf die Kommunalaufsicht, die demnach ausdrücklich festgestellt habe, dass das Kommunalverfassungsgesetz von Sachsen-Anhalt keinen regelmäßigen Turnus von Gremiensitzungen vorsehe.
Die Diskussion um die Sitzungstermine will der Stadtratsvorsitzende Hans Walker (CDU) weiterführen. Ein gesondertes Treffen mit den Fraktionsvorsitzenden des Gremiums und der Verwaltung ist für Anfang Januar 2025 geplant. Zudem wird am 14. Januar 2025 eine außerplanmäßige Sitzung des Stadtrates stattfinden. Wie der Tagesordnung zu entnehmen ist, geht es dabei aber vorrangig um die Wahl eines stellvertretenden Bürgermeisters.