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Photovoltaik Landkreis hebelt Oschersleber Stadtrat aus

Am Oschersleber Stadtrand wird eine Photovoltaikanlage errichtet. Und das obwohl sich der Stadtrat dagegen ausgesprochen hat.

Von Yvonne Heyer 16.05.2018, 01:01

Oschersleben l Am Stadtrand von Oschersleben ist zu Beginn des Jahres 2018 eine Photovoltaikanlage errichtet worden. Die Thematik stand bereits 2016 im Oschersleber Stadtrat zur Debatte. Dort wurde unterschiedlich darüber argumentiert, es gab ein Für und Wider. Letztlich wurde das Projekt mehrheitlich abgelehnt. „Die Anlage passt dort nicht ins Stadtbild. Die Fläche war und ist eigentlich für eine Gewerbeansiedlung vorgesehen, erst recht, da sie voll erschlossen ist“, so SPD-Stadtrat Wolfgang Zahn.

Er ist derjenige, der auch als Kreistagsmitglied schon etwas erstaunt darüber war, dass nach dem Nein des Stadtrates zur Photovoltaikanlage auf der besagten Gewerbefläche im Januar doch die Bauaktivitäten zur Errichtung des Energieparks begannen. „Nichts gegen erneuerbare Energien“, so Zahn, „jedoch dort, wo es hinpasst und auch hingehört und nicht ausgerechnet am Ortseingang, wo der Anblick nicht gerade einladend ist.“

Nach dem Nein des Stadtrates hatte der Landkreis dem Ansinnen des Investors mittels erteilten Abweichungsbescheides zugestimmt und Baurecht erteilt. Die vom Investor beantragte Befreiung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als Industriegebiet erhielt somit ebenso eine Zustimmung. „Das kann man nicht ganz nachvollziehen, auch wenn dieses rechtlich laut Paragraph 31 Baugesetzbuch möglich ist“, meint Zahn. „Welchen Wert haben die mehrheitlichen politischen Entscheidungen einer Stadt, wenn dann doch übergeordnet verwaltungsmäßig anders entschieden wird? Wir als Stadträte sind doch für die Entwicklung und auch das Ortsbild in der Verantwortungspflicht und die Mehrheit hatte anders entschieden“, meint der SPD-Stadtrat. Nun seien bereits Tatsachen geschaffen worden. „Der Landkreis sollte sich als Dienstleister der Kommunen verstehen und politische Meinungsbildung beachten. Die politische Mitbestimmung von ehrenamtlicher Tätigkeit kann man ansonsten auch sein lassen“, meint Zahn.

„Der Stadtrat gibt in dieser Sache nur sein Votum ab, über den Bauantrag an sich entscheidet der Landkreis“, meint Stadtsprecher Mathias Schulte. „In Vorbereitung des Antrages zur Errichtung der Photovoltaikanlage hatten zunächst alle Gremien des Stadtrates, wie beispielsweise der Bauausschuss, dem Projekt zugestimmt, der Stadtrat selbst sagte dann Nein, ohne dass ein vernünftiger Sachgrund dafür vorgelegen hätte. 20 Jahre sei es nicht gelungen, die Gewerbefläche zu vermarkten, warum also sollte dort nicht die Photovoltaikanlage errichtet werden. „Der Stadtrat war im Übrigen vom Landkreis vor dessen Entscheidung nochmals zur Stellungnahme aufgefordert worden, hatte diese aber nicht abgegeben. Erwähnt werden muss auch, dass der Investor die Fläche nicht versiegelt und stattdessen so verbaut hat, dass spätere gewerbliche Ansiedlungen noch möglich wären“, erklärt Schulte.

Eine Anfrage der Volksstimme an den Landkreis Börde beantwortete Ute Burchhardt, Fachdienstleiterin Bauordnung. Sie bestätigt, dass vom Bauherren im Juni 2016 ein Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Südost“ , es handelte sich hier im Speziellen um die Abweichung des Gebietscharakters Industriegebiet, gestellt wurde. Dieser Antrag sei notwendig gewesen, da die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen vorrangig in Sondergebieten erfolgen sollte.

Im laufenden Genehmigungsverfahren hat die Stadt ihr gemeindliches Einvernehmen im Juli 2016 jedoch dem Bauherren versagt.

„Die planungsrechtliche Prüfung des Antrages im Landkreis hat jedoch ergeben, dass dem Antrag auf Befreiung stattgegeben werden kann. Dafür wurde folgende Begründung herangezogen: Die Grundzüge der Planung im B-Plan ‚Gewerbegebiet Südost‘ von Oschersleben werden durch die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage nicht berührt. Der Geltungsbereich des Industriegebietes aus dem Jahr 1993 hat eine Größe von zirka 27,4 Hektar. Davon sind etwa 11,1 Hektar noch nicht bebaut. Für die geplante Photovoltaik-anlage wurde eine Fläche von ungefähr 1,7 Hektar benötigt. Das entspricht 6,2 Prozent der Gesamtfläche und 15,3 Prozent der noch unbebauten Fläche. Der Gebietscharakter des Industriegebietes bleibt somit im Wesentlichen erhalten“, erklärt Ute Burchhardt.

Zudem habe der Landkreis eingeschätzt, dass die geplante Anlage sich auch in dem die Umgebung prägenden Rahmen bewege und in keinem Widerspruch zu ihrer näheren Umgebung stehen würde.

„Zudem waren nach Angaben der Stadt Oschersleben bisher alle Bemühungen, die noch freien Industrieflächen einer entsprechenden Nutzung zuzuführen, gescheitert. Eine zeitnahe Verwirklichung des Plangebietes ist nicht absehbar. Auch ist hier die Öffnungsklausel des Landesverwaltungsamtes vom 14. Februar 2011 zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen in Gewerbegebieten für den vorliegenden Antrag angewendet worden“, teilt der Landkreis in der Sache weiterhin mit.

Das Ergebnis der planungsrechtlichen Beurteilung des Landkreises sei der Stadt Oschersleben im Oktober 2017 in Form eines Anhörungsschreibens zugestellt worden. Nach Ablauf der Anhörungsfrist sei dem vorliegenden Antrag des Investors stattgegeben worden, habe der Landkreises im November 2017 dem Projekt zugestimmt.