Hochschule Heilbronn will Statistik am Wanzleber Einkaufsmarkt erheben / Kommt altes "WZL" zurück? Studenten fragen heute nach Wunschkennzeichen
Ein Team der Hochschule Heilbronn wird heute für eine Bürgerbefragung zum Thema Kennzeichen-Wünsche ab 8.30 Uhr vor Ort in Wanzleben sein. Die Frage lautet: Für welches alte Kennzeichen schlägt das Bürgerherz?
Wanzleben l In Wanzleben werden heute Studenten der Hochschule Heilbronn die Bürger ab 8.30 Uhr am Edeka-Center zu ihren Kennzeichen-Wünschen befragen. Die Sarrestadt ist die 209. Stadt, in der diese Befragung im Rahmen des Projekts zur Kennzeichenliberalisierung stattfindet. Volksstimme-Leser Rüdiger Petrasch aus Domersleben sprach sich bereits am Redaktionstelefon für die Wiedereinführung des alten "WZL"-Kennzeichens aus.
Ihm stelle sich zudem die Frage, warum es noch eine Umfrage seitens der Hochschule gebe, wenn doch bereits der Bundesrat am 21. September die Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung beschlossen hat und diese ab dem 1. November 2012 gültig ist?
Bürgermeisterin Petra Hort (Die Linke) erklärt dazu: "Das Votum der Bürger soll zur Bekräftigung der Hochschul-Aktion beitragen."
Mit dem im September gefassten Bundestagsbeschluss können die Länder mehrere Kennzeichen pro Zulassungsbezirk (Landkreise, kreisfreie Städte) beantragen. So wird ermöglicht, dass in einem Landkreis die aktuelle Kennung als Standard sowie ein oder mehrere bisherige Kennzeichen als Wunschkennzeichen wählbar sind.
Diese Regelung, deren konkrete Umsetzung für die nächsten Monate zu erwarten ist, orientiert sich an der Empfehlung aus dem Projekt "Kennzeichenliberalisierung" der Hochschule Heilbronn.
Und wie steht aktuell der Landkreis dazu? Die Volksstimme hakte bei Jürgen Till, Fachdienstleiter Straßenverkehr des Landkreises, nach. Er sagte: "Es ist für unseren Zuständigkeitsbereich nur das gültige Unterscheidungskennzeichen ,BK\' zuzuteilen. Wann eine Vergabe der ,alten Kennzeichen\' möglich ist, ist mir nicht bekannt."
Zum Thema "Wiedereinführung alter, auslaufender Kennzeichen" teilt das Bundesverkehrsministerium auf seiner Internetseite mit, dass die Länder, die dies wünschen, die Wiederausgabe der Altkennzeichen beim Ministerium beantragen können.
Allein die Länder treffen die Entscheidung, ob von der neuen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll. Die "alten" Buchstabenkombinationen können wieder beantragt werden. In den Ländern, die von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen wollen, bleibt es beim derzeitigen Zustand.
Antragsberechtigt sind nur die Länder selbst, nicht die Zulassungsbehörden. Die Länder entscheiden dabei, ob sie die bisher als auslaufend eingestuften Unterscheidungszeichen wieder einführen und beim Bundesverkehrsministerium beantragen wollen.
Das Ministerium erteilt eine Genehmigung, solange die Buchstabenkombination des Unterscheidungszeichens nicht bereits vergeben ist. Sie darf zudem nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Einen festgeschriebenen Kriterienkatalog hierfür gibt es nicht. Die Unterscheidungszeichen werden anschließend im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Zur Rolle der Landkreise teilt "Wunschkennzeichen"-Projektinitiator Prof. Ralf Bochert von der Hochschule Heilbronn mit: "Die Landkreise sind von mehreren Kennzeichen in einem Landkreis überwiegend nicht begeistert. Dennoch haben sich inzwischen viele positiv zu der Thematik gestellt. Manche durchaus strategisch-freundlich, andere zähneknirschend. Insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg, wo noch keine konkrete Umsetzung des Bundesratsbeschlusses abzusehen ist, ist davon auszugehen, dass die Landkreise noch einmal gegen die Wiedereinführung auslaufender Kennungen mobil machen werden. Allerdings lassen auch eine Reihe von Landkreisen bereits Reservierungen für die neuen-alten Kennzeichen zu, zum Beispiel die Kreise Aurich, Goslar, Northeim, Roth oder Recklinghausen."
Nach wie vor komme laut Bochert häufig von den Landkreisen das Argument des hohen Umstellungsaufwands, das gegen die Wiedereinführung der "alten" Kennzeichen spreche. "Das ist so jedoch nicht haltbar. Es ist in Sachen Umstellungskosten und -nutzen vom folgenden auszugehen. Der Bund kalkuliert als Umstellungsaufwand, die Neu-Konfiguration der Software, in den Zulassungsbehörden auf unter 100 Euro."
Insgesamt sei diese Umstellung weitaus einfacher als zum Beispiel das Thema "Kennzeichenmitnahme" zu regeln. Dabei könne es aber kleinere Abweichungen von Behörde zu Behörde geben "Es ist möglich, dass weitere Datenbanken, für zusätzliche Kennzeichen, angelegt werden müssen. Dann ist der Aufwand ein wenig höher. Es hängt auch davon ab, mit welcher Software die Zulassungsbehörden arbeiten, wenn es um detailgenaue Kostenschätzungen geht. In manchen Ländern ist die gesamte Software zentralisiert und die Neueinrichtung wird für alle Zulassungsbehörden zentral übernommen. Insgesamt zeigt sich jedoch eindeutig: der Aufwand ist nur sehr klein. In allen Fällen ist davon auszugehen, dass die Landkreise durch die zu erwartenden sofortigen Umkennzeichnungen sogar einen ,Gewinn\' machen werden, da die Gebühren den für dieses Verfahren entstehenden Aufwand deutlich überschreiten."
Der Bund gehe laut Bochert davon aus, dass der Erfüllungsaufwand der Landratsämter pro Umkennzeichnung 8,20 Euro beträgt. "Die Gebühren liegen jedoch bei zirka 26 Euro. Dieser Betrag beinhaltet noch nicht die mögliche Wunschkennzeichengebühr in Höhe von 10,20 Euro."