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Drohende Schließung Verein will Friedhof Emmeringen erhalten

Die Schließung des kleinen Emmeringer Friedhofes konnte durch einen Kompromiss abgewendet werden. Ein Verein möchte das Kleinod übernehmen.

Von Yvonne Heyer 08.02.2019, 00:01

Emmeringen l 2018 hat die Stadt Oschersleben ein Friedhofskonzept beschlossen. Dieses Konzept sah die Schließung des Emmeringer Friedhofes vor. Doch besagter Friedhof ist aus dem Konzept erst einmal gestrichen. Aktuell wird intensiv geprüft, ob es möglich ist, dass der in Emmeringen ansässige Verein „Kirche und Kunst“ den Friedhof übernehmen kann.

„Der Friedhof kann erhalten werden, aber nur, wenn alle Emmeringer die Eigenregie übernehmen“, das hatte Eva Klix in einer Bürgerveranstaltung mit dem Oschersleber Bürgermeister am 18. Januar deutlich gemacht. Inzwischen hätten sich etliche Dorfbewohner dazu bekannt, mitzumischen, damit der Friedhof erhalten werden kann.

Seit 2014 gibt es für den kleinen Friedhof in Emmeringen ein Gestaltungskonzept. Beachtung fand es bislang nie. Das Konzept haben zwei Studenten erarbeitet. Doch inzwischen passen die Relationen nicht mehr, denn das Konzept geht von einer größeren Fläche aus. Aber diese ist verkleinert worden, Friedhofsland wurde verkauft.

Der Friedhof hat keine Weg mehr, die Achsen sind verschoben. Eva Klix hat seinerzeit das Konzept erarbeiten lassen. Kosten und das nicht Vorhandensein einer Trauerhalle seien für sie kein Argument der Schließung eines Friedhofes. „Als Trauerhalle kann die Kirche genutzt werden. Zur Kirche gehört der Friedhof. Kosten können der Stadt bei der Unterhaltung des Friedhofes nicht entstanden sein. Die Friedhofsmauer ist seit eh und je kaputt, gefällte Bäume wurden auch nicht ersetzt“, so Eva Klix.

Bürgermeister Benjamin Kanngießer hatte während der Veranstaltung in der Emmeringer Kirche im Januar auch betont, dass die Stadt noch ganz am Anfang stehe. „Schließlich haben wir noch nie einen Friedhof privatisiert“, meinte er.

Sieht man es rein formell, gibt es eine klare „Ansage“ der Kommunalaufsicht. Die Volksstimme hatte hier nachgefragt, was das Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Ansinnen des Emmeringer Vereins, den Friedhof zu betreiben, sagt: „Rechtsgrundlage ist das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA).Im Paragraph 19 dieses Gesetzes steht, dass nur Gemeinden und Kirchengemeinden das Recht haben, Friedhöfe anzulegen, zu unterhalten oder zu erweitern. Private Bestattungsplätze dürfen mit gesonderter Erlaubnis zwar noch belegt werden, die Eröffnung einer privaten Bestattungsstätte ist nicht zugelassen. „Ein Verein ist aber eine privatrechtliche Rechtsform, bei einer Übernahme durch einen Verein würde eine private Begräbnisstätte geschaffen werden und dies ist nach Paragraph 19 Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt nicht zulässig“, schreibt der Pressesprecher des Landkreises Uwe Baumgart.

Diese Aussage kann Lutz Bittner, Vorsitzender des Vereins „Kirche und Kunst“ Emmeringen erst einmal nicht erschüttern. „Wir stehen mit unserer Idee, den Friedhof in Emmeringen zu erhalten noch ganz am Anfang. Dazu gehört eben auch, dass es noch viele Fragen zu klären gibt. Eine solche Frage wäre, ob uns das Friedhofsgelände überhaupt übertragen werden muss. Die Stadt bleibt Eigentümer des Grund und Bodens. Wir erhalten und bewirtschaften. Wie man das Ganze möglicherweise vertraglich regelt, das ist die Aufgabe für die nächsten Wochen und Monate“, erklärt Lutz Bittner.

Der Verein „Kirche und Kunst“ in Emmeringen selbst müsse im Rahmen einer Mitgliederversammlung das Thema zudem erst einmal diskutieren und entsprechende Beschlüsse fassen.