Wohnen Welche Erfahrungen die Oschersleber Bewos mit Messies und Mietnomaden macht
Zerstörte Räume voller Ungeziefer und von dem Mieter keine Spur – Messies und Mietnomaden sind mit Zahlungsrückständen und vermüllten Wohnungen ein Problem für Vermieter. Auch die Bewos in Oschersleben ist mehrmals im Jahr mit dem Thema konfrontiert.

Oschersleben - Gegenstände, Verpackungen und Müll stapeln sich bis unter die Decke, wenn ein Messie eine Wohnung bewohnt. Auch Mietnomaden verlassen ihre Wohnung oft verwahrlost. Die Ursachen für ein auffälliges Mietverhalten sind unterschiedlich: Hilflosigkeit, Einsamkeit und psychische Probleme.
Pro Jahr sind der Besser wohnen in Oschersleben (Bewos) Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft etwa zwei Fälle von Mietern mit dem Messie-Syndrom und rund zehn Fälle von Mietnomaden bekannt. Bei über 2000 Wohnungen, die die Bewos betreut, scheint das nur ein Bruchteil zu sein – dennoch ist der zeitliche und finanzielle Aufwand für den Vermieter sehr groß. „Wenn eine Wohnung vermüllt ist, kann der ganze Prozess schon eineinhalb Jahre dauern, bis wieder ein neuer Mieter einziehen kann“, berichtet Thomas Harborth, Geschäftsführer der Bewos.
„Die Abläufe sind immer unterschiedlich. Bei Messies werden wir oft durch andere Hausbewohner auf Gerüche oder andere Auffälligkeiten auf die Betroffenen aufmerksam gemacht. Mietnomaden fallen zudem durch die fehlenden Zahlungen auf“, erzählt der Geschäftsführer. Der erste Schritt sei immer die persönliche Kontaktaufnahme, wenn das nicht möglich ist, werden die Mieter schriftlich kontaktiert. „Die erste Mahnung erteilt Bewos, eine zweite Mahnung wird von einem Anwalt an den Mieter geschickt. Wenn daraufhin der Mieter nicht reagiert, folgt eine fristlose Kündigung. Bleibt der Mieter dennoch in der Wohnung, ist die Räumungsklage der letzte mögliche Schritt“, erläutert Harborth das Verfahren.
Mietnomaden zahlen oft vorsätzlich keine Miete, aber wie kommt es zu vermüllten Messie-Wohnungen in Oschersleben? „Abhängigkeit von Suchtmitteln oder psychische Krankheiten sind oft ausschlaggebend für zugemüllte Wohnungen, die nicht mehr betretbar sind“, sagt Harborth. Bei Mietern mit dem Messie-Syndrom biete es sich trotz Aufwand an, insbesondere schwierige Fälle bei den Wegen zu Behörden aktiv zu unterstützen sowie mit den möglichen Betreuern und sozialen Dienstleistern zusammenzuarbeiten.
„Uns ist wichtig, gemeinsame Lösungen mit den Betroffenen zu finden und ihnen Hilfe und Kompromisse anzubieten“, sagt der Geschäftsführer. Ein Fall blieb ihm dabei besonders im Kopf: Nach Ausbleiben der Mietzahlung haben Mitarbeiter der Bewos den Mieter persönlich aufgesucht und festgestellt, dass die Wohnung kaum noch betretbar war. In allen Räumen seien leere Bierflaschen und Müll gestapelt gewesen, so dass Möbel und Betten nicht mehr zu sehen waren. Rund 2000 Flaschen seien in der Wohnung gefunden worden. Zudem hat eine tote Katze in der Toilette gelegen. Bewos habe die Wohnung auf Kosten des Mieters von dem Abfall befreien lassen und dazu eine Vereinbarung geschlossen. Mit dem Mieter konnte ein Neuanfang des Mietvertrages geregelt werden, der festlegt, dass die Mitarbeiter regelmäßige Kontrollen durchführen können.
Wenn es nicht zu einer solchen Einigung komme oder der Mieter die Wohnung nicht freiwillig verlässt, dann müsse die Bewos für die Räumungsklage, Renovierungen und Gerichtskosten in Vorkasse gehen. Zu den 2000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten kommen dann noch offene Mietschulden und Sanierungskosten, die zwischen 5000 und 15 000 liegen können, hinzu. Das Eintreiben des Geldes werde dann gerichtlich geregelt.
Extreme Fälle von Vermüllung und Mietnomaden seien selten, dennoch sehr einprägsam. „Durch eine Schufa-Auskunft und die Vorvermieterbescheinigung kann man sich etwas absichern, aber oft fallen die Mieter vorher nicht negativ auf“, weiß Harborth. „Wir wollen aber frühzeitig Probleme erkennen und helfen. Seit einigen Jahren arbeitet die Bewos mit dem Deutschen Roten Kreuz zusammen, um Menschen mit dem Messie-Syndrom Hilfe anzubieten. So können oft Regeln gefunden werden und sie können in der Wohnung bleiben.“