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Amtsgericht EX-CDU-Mitglied geht in Berufung

Walter Fiedler gibt nicht klein bei. Im Urteil, das die Kreis-CDU vor dem Amtsgericht Stendal erwirkt hat, geht der Seehäuser in Berufung.

20.12.2020, 23:01

Seehausen l Seit der Stendaler Wahlfälschungsaffäre und deren umstrittener Aufarbeitung liegt die Kreis-CDU mit einigen teils prominenten Ex-Mitgliedern im Clinch. Der Parteivorstand quittierte die Austritte nach dem Verständnis vieler Beobachter als Retourkutsche mit Beitragsnachforderungen für Mandatsträger, die allerdings alle übereinstimmend angeben, ihren mit dem damaligen Kreisvorsitzenden Wolfgang Kühnel vereinbarten Zahlungen nachgekommen zu sein. Unter ihnen auch das Seehäuser CDU-Urgestein Walter Fiedler.

Den 76-Jährigen verurteilte das Amtsgericht Stendal vor anderthalb Wochen zu einer Zahlung von 927 Euro für angeblich ausstehende Mitgliedsbeiträge. Den Richterspruch will der promovierte Mediziner, der 2019 den Einzug in den Seehäuser Stadtrat auch ohne CDU-Unterstützung als Einzelkandidat mit einem Stimmenanteil für drei Sitze schaffte, jetzt anfechten.

In einer Stellungnahme begründet das Fiedler unter anderem damit, dass bei der Verhandlung am 1. Oktober von einer Verhandlung eigentlich nicht die Rede gewesen sein könne, weil der zuständige Richter lediglich seine Personalien festgestellt und eine Befragung zum Anklagepunkt nicht stattgefunden habe. „Es war mir nicht möglich, meine Sichtweise darzulegen. Die von uns angegebenen Zeugen wurden nicht angehört. Der Richter urteilte nur anhand der Akteneinsicht“, so der Seehäuser. Eine Absprache über die Höhe der Parteibeiträge, die er im Mai 2015 mit dem damaligen CDU-Kreisvorsitzenden getroffen habe, sei für den Richter nicht relevant gewesen.

„Solche Absprachen waren allerdings übliche Praxis und sollte durch unsere Zeugen bestätigt werden. Auch die Tatsache, dass ich nie zur Zahlung der Sonderbeiträge aufgefordert oder angemahnt wurde - zum Beispiel durch Schatzmeister Hardy Peter Güssau - fand keine Berücksichtigung“, moniert der Ruheständler mit Blick auf die Kürze der Verhandlung, die offenbar nach knapp 20 Minuten beendet war. „Ein Schnellverfahren, wie ich es bisher in Deutschland nicht für möglich gehalten habe. Ich weiß nicht, ob der Herr Richter schnell zum zweiten Frühstück wollte“, fragt sich der 76-Jährige, für den es unverständlich ist, dass das Wort eines Parteivorsitzenden nicht relevant sein soll, wie in der Urteilsverkündung geäußert werde. Wäre damit doch die Rechtmäßigkeit jeder Aussage eines Parteivorsitzenden grundsätzlich von vornherein in Frage gestellt, folgert er.

Bemerkenswert ist für Fiedler noch, dass ihm im Vorfeld der Verhandlung anonym eine E-Mail zugespielt wurde, in der der jetzige CDU-Kreisvorsitzende Chris Schulenburg und die Geschäftsführerin Yvette Below auf die Gefahr der Anhörung von Zeugen für den Prozessausgang hingewiesen hätten. In der Mail heißt es laut Fiedler unter anderem: „Das könnte die Aussagekraft von Kühnel gegen null bringen und unseren Anspruch zerstören. Deshalb muss nach Kräften eine solche Zeugenparade verhindert werden.“ Absender dieser Mail vom 17. Juni 2020 soll der CDU-Anwalt Thomas Leimbach sein.

Walter Fiedler betont, dass er gegen das Urteil beim Landgericht Stendal Berufung eingereicht habe und dass er in allen 45 Jahren seiner CDU- Mitgliedschaft stets die ihm genannten Beiträge ordnungsgemäß gezahlt habe. Auf die Sonderbeiträge sei er erst im Mai 2018 aufmerksam gemacht worden, worauf er sie von diesem Zeitpunkt an auch entrichtet habe. Davor hätte es weder einen Hinweis noch eine Mahnung gegeben.

„Meine Weigerung auf Zahlung der Beiträge von 2015 bis Mai 2018 beruht auf der Tatsache, dass es eine Absprache gab, der ich voll vertraute, und es offensichtlich mangelnde Kontrollen und Aufgabenerfüllung beim CDU- Kreisvorstand gab“, bekräftigt Fiedler. Der nebenbei erwähnt, dass er den CDU-Kreisverband bei verschiedenen Anlässen wie auch Wahlen umfangreich finanziell mit Spenden unterstützt habe. Außerdem bedankt sich der Seehäuser in seiner Stellungnahme für die große moralische Unterstützungen aus der Bevölkerung, die ihm seit der Bekanntgabe des Urteils in den Medien erreicht habe.

Die Darstellungen von Walter Fiedler decken sich auch mit den Angaben des Osterburger Einheitsgemeindebürgermeisters Nico Schulz und des Seehäuser Verbandsgemeindebürgermeisters Rüdiger Kloth, die der CDU unter den gleichen Umständen den Rücken gekehrt, inzwischen aber eine neue politische Heimat bei den Freien Wählern gefunden haben. Deren Verfahren auf Nachzahlung einer Parteiabgabe auf Amtsbezüge ist allerdings auf das kommende Jahr verschoben und wird gleich vor dem Landgericht verhandelt. Weil es da jeweils um Summen geht, die deutlich über 1000 Euro liegen.

Abgesehen davon, dass er die Sonderzahlungen nach seiner Wahl geleistet habe, wie sie ihm von der CDU-Spitze angetragen worden seien, macht Kloth im Gegenzug geltend, dass er offenbar auch falsch informiert zur Kandidatur für die CDU überredet wurde. Eigentlich habe er die Personenwahl, die eine Bürgermeisterwahl nun mal ist, als Einzelkandidat in Angriff nehmen wollen.