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Bewährung für Sex mit 13-Jähriger

19.08.2011, 04:31

Stendal (wbi). Es war nicht der typische Fall von Kindesmissbrauch über den das Landgericht Stendal gestern zu befinden hatte. Ein 24-Jähriger aus dem Landkreis Jerichower Land hatte eine Liebesbeziehung zu einem gut 13-Jahre alten Mädchen aus Burg und sechsmal einvernehmlichen Sex mit ihr.

Der Gesetzgeber nennt das schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes. Darauf stehen je Einzeltat zwei bis 15 Jahre Gefängnis. Vor der Jugendkammer unter Vorsitz von Richterin Dietlinde Storch legte der 24-Jährige, dem die Staatsanwältin ein wesentlich jüngeres Aussehen bescheinigte, ein umfassendes Geständnis ab. "Es stimmt, was in der Anklage steht. Es tut mir leid. Ich würde es gerne ungeschehen machen", sagte der Ein-Euro-Jobber aus. Noch heute sei er mit der 13-Jährigen zusammen. Sex gebe es aber erst wieder, wenn sie 14 sei. Dem Mädchen billigte die Staatsanwältin vom Äußeren her einen höheren Entwicklungsstand zu. Die Schülerin sagte als Zeugin aus, dass die Initiative für den Intimkontakt von beiden ausging. Seit dem zwölften Lebensjahr nehme sie schon die Pille, der Angeklagte sei aber ihr erster Liebhaber gewesen. Ihre Mutter hatte über eine Freundin von dem Verhältnis erfahren und sofort Anzeige erstattet. "Als alles zu spät war", wie sie als Zeugin aussagte.

Die Staatsanwältin wertete das Ganze als minderschweren Fall, was eine geringeres Strafmaß zur Folge hat: ein Jahr Gefängnis als Mindeststrafe. Sie forderte eine Gesamthaftstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung.

Ihrem Antrag entsprach das Gericht denn auch und verurteilte den Angeklagten zu insgesamt zwei Jahren Freiheitsentzug und setzte diese für drei Jahre zur Bewährung aus.

"Der Angeklagte hat einen positiven Eindruck auf das Gericht gemacht", begründete Richterin Storch die milde Strafe. Gegen ihn spreche allerdings, dass er "diverse Voreinträge" im Strafregister hat, die aber wohl "jugendtypische Verfehlungen und nicht einschlägig" seien.