Kamin Es stinkt: Arneburgerin vermutet Einsatz von illegalen Brennstoffen in Nachbars Öfen

Arneburg
Arneburg. Einer Arneburgerin stinkt’s. Sie wandte sich mit der Vermutung an Volksstimme, dass in ihrem Wohngebiet illegale Brennstoffe zum Einsatz kommen. „Morgens, abends, es gibt immer wieder Zeiten, in denen ich die Fenster unbedingt geschlossen halten muss“, äußerte sie, möchte ihren Namen, der der Redaktion vorliegt, aber nicht in der Zeitung lesen. „Es stinkt hier auf jeden Fall öfter derartig, dass Plastik oder sonstige Dinge in die Öfen wandern müssen. Ich kann es mir nicht anders vorstellen.“ Deswegen stelle sie die grundsätzliche Frage: „Wer kontrolliert das eigentlich?“
„Feuerungsstätten unterliegen dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“, erklärt Landkreissprecherin Angela Vogel dazu. Darin sei ganz klar geregelt, welche Brennstoffe in Feuerungsanlagen eingesetzt werden dürfen. „Genannt werden neben festen Brennstoffen wie Holz und Kohle auch Heizöl und Gas.“ Dabei dürften Feuerstätten nur mit solchen Brennstoffen betrieben werden, für deren Einsatz sie laut Herstellerangaben geeignet sind. Kurzum, wo nur Scheitholz draufsteht, darf nur Scheitholz rein. Der Ofenbesitzer sei also erstmal selbst in der Pflicht, vorm Ofen die richtige Wahl zu treffen.
Verstöße schwer nachzuweisen
„Für kleinere und mittlere Feuerungsanlagen wurde ein Kontrollsystem installiert, um zu gewährleisten, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden“, so Vogel. Dabei würden Schornsteinfeger eine wesentliche Rolle spielen. Jede Feuerstätte müsse angemeldet, abgenommen und in festen zeitlichen Abständen kontrolliert werden. „Aufgabe für Schornsteinfeger ist auch, den Betreiber der Feuerungsanlage zu beraten.“
Trotzdem gebe es aufgrund von Rauchentwicklungen unter Nachbarn immer wieder die Vermutung, dass nicht zugelassene Brennstoffe zum Einsatz kommen. „Solche Beschwerden werden sowohl an Schornsteinfeger als auch ans Umweltamt gerichtet.“ Werden bei Kontrollen Beweise sichergestellt, müsse sich der Betreiber der Feuerungsanlage dafür verantworten. Weil empfindliche Bußgelder von bis zu 2000 Euro drohen, werden die Behauptungen über den Einsatz nicht zugelassener Brennstoffe aber in der Regel bestritten. „An die Sachverhaltsermittlung zur Begründung ordnungsbehördlicher Maßnahmen gegen die Betreiber (...) werden daher sehr hohe Anforderungen gestellt“, so Vogel. Verstöße gegen die „Brennstoff-Verordnung“ seien also schwer nachzuweisen.
20 bis 30 offizielle Beschwerden jährlich
Im Umweltamt des Landkreises Stendal gehen jedes Jahr 20 bis 30 Beschwerden über Rauchgasbelästigungen ein. Bei ungefähr zwei Drittel dieser Beschwerden gehe es um die Befürchtung, dass nicht zugelassene Brennstoffe zum Einsatz kommen. „Hilfreich für die Bearbeitung der Beschwerden ist, wenn vom Beschwerdeführer konkrete Angaben über den Ort, den Zeitpunkt und über die Art der aufgetretenen Belästigungen gemacht werden“, so die Landkreis-Sprecherin. Zur Aufnahme der Beschwerden stellt der Landkreis Stendal auf seiner Internetseite unter der Rubrik „Immissionsschutz“ ein Formular zur Verfügung. Beschwerden könnten jedoch auch telefonisch vorgetragen werden.
Manchmal liegt's auch an falscher Bedienung
Dem Werbener Schornsteinfegermeister Torsten Schatz werden auch hin und wieder Hinweise in puncto ungewöhnlicher Rauchentwicklung gegeben. „Massive Verstöße habe ich aber noch nicht erlebt“, sagt er. Nicht selten entstehe unüblicher Rauch auch dadurch, „dass die Leute die Feuerstätte nicht richtig bedienen, dass die Brennstoffe etwa nicht genügend Luft ziehen können und es dadurch nur quiemt“.
Die Arneburgerin mache sich nicht zuletzt auch gesundheitliche Sorgen. Sie habe gar den Eindruck, die Menschen sterben in der Altmark früher als anderswo. „Die Gegend ist wunderschön, aber was die Lunge abbekommt, das kann nicht gut sein.“