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Fähranleger Werben erwägt nach Sanierung Klage

Seitdem die Räbeler Fähranleger saniert sind, können die Fährmänner nur bedingt anlanden. Das bewirkt Einbußen und womöglich eine Klage.

Von Karina Hoppe 07.05.2019, 23:01

Räbel l Wenn die Elbe genügend Wasser führt, geht es. Erst im letzten unteren Drittel der Fähranleger aus Beton wird es problematisch. Wenn die Fähre dann im normalen Winkel anlandet, ragt eine Seite so sehr in die Luft, dass ein Auffahren mit Pkw unmöglich ist. „Wir müssen die Fähre nun so stellen, als wäre sie schon auf Abfahrt.“ Von der Fähre gen Räbel schauend, liegt der Stahlkörper dann rechts in die Ecke gequetscht. „Die Klappen sind trotzdem einseitig belastet“, sagte Fährmann Thomas Schatz am Dienstag und verwies darauf, dass bereits Abschleifspuren an Klappe wie Anleger zu sehen sind. Und: „Ich hab die Finanzen nicht genau im Kopf, aber es nutzen auf jeden Fall weniger Leute unserer Fähre.“ Das Problem spreche sich ja herum. „Und wenn sich die Leute erstmal auf Sandau eingeschossen haben, bleiben sie vielleicht da“, befürchtet Bürgermeister Bernd Schulze.

Da sich die Landesstraßenbaubehörde, die die Fähranleger sanieren ließ, laut Schulze „herauswindet“, werde die Stadt als Fähreignerin nicht umhin kommen, nun rechtliche Schritte einzuleiten. „Wir haben Kontakt zu einem Fach­anwalt für Baurecht aufgenommen“, sagt Schulze, der sich fragt, wie man überhaupt daran zweifeln könne, dass der Fehler bei der Landesbehörde liegt. „Die Elbe hat sich ja nicht verändert und die Fähre auch nicht.“ Zwei Betonblöcke à zwei Tonnen sorgten vorübergehend dafür, dass das Anlanden etwas besser klappte, „aber da war die Wasserlinie an der Fähre nicht richtig. Und wir hatten auch weniger Ladekapazität“. Schulze warte quasi jeden Tag auf die Nachricht, dass das erste Auto Schaden nimmt. „Dann machen wir das Ding sofort zu.“

Ein im beschriebenen Zusammenhang entstandener Schaden an der Landeklappe gen Havelberg musste bereits für 300 Euro geschweißt werden. Doch weder daran, noch an den Kosten für den extra bestellten Gutachter (700  Euro) wolle sich die Behörde laut Schulze beteiligen. Gegenüber Volksstimme äußerte sie: „Auch wegen dieser (Gesamt-)Problematik wird es am 9. Mai ein Gespräch unseres Staatssekretärs des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr und den Fährbetreiber geben.“ Den Ergebnissen wolle man nicht vorgreifen.

Apropos Verständnis: Schulze habe für „die Aktion“ der CDU am Fähranleger überhaupt keines. Chris Schulenburg (CDU), Landtagsabgeordneter, das Werbener CDU-Stadtratsmitglied Michael Schnelle und weitere Kandidaten für die Kommunalwahl besichtigten vor Ostern die Fähre. Und ließen sich von Fährmann Thomas Schatz, der vorher nichts davon gewusst habe, das Anlande-Problem erläutern. „In einem schwebenden Verfahren“, betont Bernd Schulze, der als Bürgermeister auch Dienstherr der Fährmänner ist und nicht zum Termin geladen war. „Ein Fauxpas ist das, nichts anderes. Wenn Schulenburg die Re­gion unterstützen möchte, soll er es fünf Jahre lang tun und nicht erst kurz vor der Wahl“, so Schulze. Dass die CDU nun die Sache mit der Landrevision „nochmal aufkocht“, ringt Schulze ein Kopfschütteln ab. „Das Ding war schon gegessen.“

Die Landrevision, für die Werben anders als sonst extra einen Gutachter bestellt hatte, war 19.000 Euro teurer geworden als geplant, was Verbandsgemeindebürgermeister René Schernikau im Stadtrat Werben erklärte. Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Heizung für 6000  Euro hatte er im Namen der Verwaltung einen Fehler eingeräumt. Die sei schier vergessen worden. Die Unterbodenkonservierung für 13.000 Euro indes sei trotz Gutachter nicht vorhersehbar gewesen. „Das Leistungsverzeichnis wurde von uns sorgfältig erstellt, möglicherweise kann man das Verfahren noch weiter verbessern“, so Schernikau. Wobei die Betonung auf „uns“ liegt. Freilich in Absprache mit dem Gutachter und mit der Werft, so Schernikau. Genau dieser Aspekt ist für Schulenburg Aufhänger für seine „Kleine Anfrage“, die er mit Eingang 26. April an die Landesregierung gestellt hat. Wie es darin heißt, sei die Landrevision gemäß eines Stadtratsprotokolls „nicht durch die zuständige Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck, sondern wohl durch die ausführende Werft erstellt, die dann auch den Zuschlag für die Landrevision erhielt“. Schulenburg fragt nun, welche Rahmenbedingungen für die Ausschreibung von Landrevisionen bestehen. Und: „Werden eventuelle Verstöße im Rahmen der Ausschreibung von Amts wegen verfolgt oder ist eine separate Anzeige erforderlich?“

Ratsmitglied Schnelle hatte in diesem Zusammenhang bereits eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Schernikau eingereicht. Die Kommunalaufsicht und der Verbandsgemeinderat erklärten sie für nichtig. Der Havelberger Werft-Chef hatte auf Insistieren der CDU hin einen gepfefferten Brief gen Werben geschickt. Sinngemäß solle sich die Stadt doch gerne eine andere Werft suchen.

Adäquat zur Kleinen Anfrage Schulenburgs bezüglich Personalangelegenheiten im Verwaltungsamt, hätte sich Schernikau abermals gewünscht, „dass er einfach mit mir spricht. Und sich beide Seiten anhört“.