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Hallenbad Osterburg bereitet Förderantrag vor

Die Stadt Osterburg will 2021 beim Land einen Förderantrag für die Sanierung des Hallenbades stellen.

Von Nico Maß 08.09.2020, 01:01

Osterburg l Zumindest der Förderantrag für die geschätzt weit mehr als zwei Millionen Euro teure Sanierung der Schwimmhalle soll 2021 bei den designierten Geldgebern in der Landeshauptstadt vorliegen. Wie Bauamtsleiter Matthias Köberle auf Nachfrage der Volksstimme berichtet, sei man derzeit dabei, die europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen vorzubereiten. „Ich gehe davon aus, dass die Ausschreibung noch 2020 veröffentlicht wird. Mit einem Ergebnis rechnen wir zu Beginn des nächsten Jahres“, sagt Köberle. Sollte das dann von der Einheitsgemeinde beauftragte Planungsbüro seine ersten Ergebnisse vorlegen, „können wir den Förderantrag stellen“, macht der Bauamtsleiter deutlich.

Bereits seit Anfang 2017 hat es die Einheitsgemeinde faktisch „schwarz auf weiß“, dass beträchtlich investiert werden muss, um das auf dem Fuchsbau gelegene und von der Landessportschule bewirtschaftete Hallenbad zu sanieren. In der Sportstätte ist die Bädertechnik in Ordnung zu bringen, das Rohr- und Leitungsnetz hat dringenden Erneuerungsbedarf, zudem will die Kommune ein paar Aufwertungen vornehmen. Die Schwimmstätte soll barrierefrei erschlossen werden, zudem hat die Einheitsgemeinde Schalldämmmaßnahmen auf dem Zettel.

Über Monate hinweg war im Osterburger Rathaus allerdings erst einmal Geduld gefragt. Denn verschoben zuerst Änderungen an der Aufgabenpalette und die Suche nach einem passenden Förderprogramm den ursprünglich bereits für die zweite Jahreshälfte 2018 anvisierten Sanierungsauftakt, musste die Großmaßnahme schließlich nach Gesprächen mit der Landesinvestitionsbank bis auf 2021 verlegt werden. Grund: Für ihr Projekt zielte die Einheitsgemeinde auf ein Förderprogramm, aus dem die im Juni 2006 eingeweihte Schwimmhalle bereits bei ihrem Neubau bezuschusst wurde. Für die damals ausgereichte finanzielle Unterstützung gibt es eine sogenannte Zweckbindungsfrist, die abgelaufen sein muss, bevor aus dem gleichen Programm für das gleiche Objekt erneut Fördergelder beantragt werden können. Da die Zweckbindungsfrist für das Hallenbad am 29. Juni 2021 endet, kann die Einheitsgemeinde anschließend eine neue Förderung für die Schwimmstätte beantragen. Eine „Finanzspritze“ in erheblicher Höhe scheint auch dringend nötig, da die Kommune die voraussichtlich deutlich mehr als zwei Millionen aus eigener Kraft nicht schultern könne, bestätigt Matthias Köberle. Konkret hofft die Einheitsgemeinde darauf, dass rund 90 Prozent der Gesamtkosten aus dem Fördertopf des Landes finanziert werden können.