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Ratssitzung Kommt der Widerspruch durch?

Die VG Arneburg-Goldbeck will den Bescheid des Landesverwaltungsamtes im Fall der beiden gechassten sachkundigen Einwohner anfechten.

Von Ingo Gutsche 12.12.2019, 17:06

Goldbeck l Während der letzten 2019er Sitzung des Arneburg-Goldbecker Verbandsgemeinderates am kommenden Montag befassen sich die gewählten Vertreter nicht nur mit dem Etat für das kommende Haushaltsjahr, sondern auch mit dem vom Landesverwaltungsamt kritisierten Beschluss zur Ausbootung der beiden sachkundigen Einwohner.

Rückblick: Bei der Sitzung am 4. November im Idener Gemeindehaus entschied der Verbandsgemeinderat mehrheitlich, Lutz Rosenkranz und Michael Schnelle von ihren Aufgaben als sachkundige Einwohner zu entbinden. Auf Antrag der Freien Fraktion kam der Beschluss, der zuvor in der Bürgermeisterrunde diskutiert wurde, auf die Tagesordnung.

Für die Freien Fraktion sei eine Zusammenarbeit mit dem Duo, das vom CDU-Ortsverband Arneburg-Goldbeck als berufene Bürger vorgeschlagen wurde, nicht mehr möglich. Von Unterstellungen und Unwahrheiten war während der Sitzung in Iden die Rede.

Einige Ratsmitglieder machten jedoch schon vor dem Beschluss ihrem Unmut darüber Luft, zwei sachkundige Einwohner sozuagen zu entlassen. Es gab Bedenken, ob dies rechtlich machbar ist. Verbandsgemeinde-Bürgermeister René Schernikau hatte den Schritt und damit den möglichen Beschluss zuvor bei der landkreislichen Kommunalaufsichtsbehörde prüfen lassen.

Und die Verbandsgemeinde erhielt grünes Licht. Doch nur einige Tage später flatterte bei der Verwaltung ein Schreiben ein, das anderer Auffassung war: Der Rat wird in diesem aufgefordert, den Beschluss zurückzunehmen. Hintergrund ist eine Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes unter Berufung auf das Ministerium für Inneres und Sport.

In dem Begründungstext heißt es unter anderem, dass ein sachkundiger Einwohner „während der laufenden Wahlperiode nur von der vorschlagsberechtigten Fraktion abberufen werden kann“. Die Vertretung, in diesem Fall der Rat, hätte kein Recht, „das den Fraktionen kraft Gesetzes vorbehaltene Benennungsrecht und damit auch das Recht auf Abberufung als entgegengesetzten Akt durch Mehrheitsbeschluss zu beschränken“. Die Freie Fraktion war demnach nicht berechtigt, einen Abberufungsantrag zu stellen.

Weiterhin heißt es, das mit der Abberufung die Rechte der beiden berufenen Bürger als ehrenamtlich Tätige beschnitten würden; sie werden an der Ausübung ihres Ehrenamtes gehindert. Die Verbandsgemeinde plant diesen Bescheid anzufechten. Das ist innerhalb eines Monats nach dem eingegangenen Schreiben möglich. Der Widerspruch ist formuliert. Doch er braucht die Mehrheit des Verbandsgemeinderates. „Wir haben uns rechtlich beraten lassen. Diese Einschätzung unterstützt unsere Auffassung, dass der Beschluss so gefasst werden durfte“, sagt der Verwaltungsleiter, der den Widerspruch auf Basis dieser rechtlichen Prüfung erstellte.

In dem Widerspruch heißt es unter anderem: „Die kommunalaufsichtliche Anordnung... geht Fehl und verkennt die Zusammenhänge und die Unterschiede zwischen der Bildung eines beratenden Ausschusses aus den Reihen der Vertretung sowie der Möglichkeit einer zusätzlichen und widerruflichen Erweiterung von beratenden Ausschüssen mit Hilfe von sachkundigen Einwohnern.“

Michael Schnelle (Werben) und Lutz Rosenkranz (Arneburg) sind dagegen enttäuscht, dass keiner mit ihnen das Gespräch sucht. Schnelle findet es „schon überraschend“, dass die Kommune in Widerspruch gehen möchte.. „Dass man der obersten Dienstbehörde nicht vertraut, ist schon merkwürdig“, meint der Werbener angesichts des Bescheides vom Innenministerium.

Die Sitzung beginnt am 16. Dezember um 19 Uhr im Goldbecker Verwaltungshaus.