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Stark V Hoffen auf den Stadtrat - und der liefert

Hoffentlich zum letzten Mal hatten die Seehäuser Stadträte das Thema Stark-V-Zuschüsse jetzt auf der Tagesordnung.

Von Ralf Franke 09.11.2016, 19:00

Seehausen l Die Qual der Wahl zwischen einer modernen Straßenbeleuchtung und einer modernen Kinderbetreuung hatten Dienstagabend die Seehäuser Stadträte. Die Frage war nicht wirklich fair, weil die Antwort im Grunde vorbestimmt war. Leicht haben sich die Seehäuser Stadträte ihre Entscheidung nicht gemacht. In einer außerordentlichen Sitzung stimmten die gewählten Vertreter am Dienstagabend im Rathaussaal dafür, die knapp 470 000 Euro, die der Kommune ursprünglich aus dem Topf der Stark-V-Fördermittel zugeteilt waren, nun doch der Verbandsgemeinde zu überlassen. Und damit das Geld nicht für die Umstellung der Straßenbeleuchtungen auf energiesparende LED-Leuchtmittel zu verwenden, sondern in die Kinderbetreuung zu investieren.

Die Räte um Bürgermeister Detlef Neumann folgten damit dem Beispiel der anderen vier Mitgliedskommunen, die auch auf ihren Anteil verzichtet hatten. Und sie stellten sich damit zwar nicht einstimmig, aber mehrheitlich gegen die Entscheidungen in den drei Fachausschüssen, die anders plädiert hatten – allerdings unter anderen Voraussetzungen.

Denn vor ein paar Wochen war die Hoffnung am Aland noch sehr groß, dass der dringend benötigte Ersatzneubau für die Kindertagesstätte im Seehäuser Lindenpark im zweiten Anlauf mit Stark-III-Mitteln gestemmt werden könnte. Verbandsgemeindebürgermeister Rüdiger Kloth machte sich Dienstagabend die Mühe, den Räten noch einmal persönlich den Stand der Dinge zu erklären und um Verständnis zu werben.

Bekanntlich sind die Vorzeichen, nach der ersten Ablehnung in der zweiten Stark-III-Runde doch noch in den Genuss einer Förderung für das bislang mit circa drei Millionen Euro veranschlagte Projekt zu kommen, inzwischen denkbar schlecht. Zum einen wegen der Bewertung der Seehäuser Pläne im Vergleich zu anderen Vorhaben. Zum anderen, weil für die rund sechs Millionen Euro, die das Land noch zu verteilen hat, bereits 50 Anträge vorliegen. Heißt: Wenn alle Vorhaben von ähnlichem Kaliber wie das Seehäuser Projekt sind, muss die Landesinvestitionsbank demnächst 48 Ablehnungsbescheide verschicken.

Die Stark-V-Mittel, die der Verbandsgemeinde mit den Anteilen aller Mitgliedskommunen in Höhe von 1,3 Millionen Euro plus einem angesparten Eigenanteil von 400 000 Euro zur Verfügung stehen, wären dagegen eine sichere Bank, rechnete Kloth vor. Und verwarf in dem Zusammenhang Bedenken des Seehäuser Bauausschussvorsitzenden Willi Hamann, der eine zu große Zinsbelastung durch eine Kreditaufnahme der Verbandsgemeinde später über die Umlage für die Stadtkasse befürchtete.

Dass dem nicht so ist, begründete Kloth damit, dass man die alten Plänen ad acta legen und völlig neu überlegen müsse. Er räumte dabei ein, dass das alte Projekt offenbar etwas überdimensioniert gewesen sei, weil man sich dicht an der Förderhöchstgrenze bewegen wollte. Und die sagte, dass die Investition nicht mehr als drei Millionen Euro betragen und für mindestens 30 Prozente Energieeinsparung sorgen sollte. Dem habe man Rechnung getragen.

Ohne der Arbeit des Architekten vorzugreifen, zeigte er sich davon überzeugt, mit den 1,7 Millionen Euro für einen modernen und ausreichend komfortablen Bau sorgen zu können, in dem die Mädchen und Jungen unterkommen können, die derzeit im Altbau betreut werden. In einem zweiten Bauabschnitt könnte der Block aus DDR-Zeiten so saniert werden, dass unterm Strich die einst geplanten 130 Betreuungsplätze inklusive einer Küche herauskommen. So lange muss die Außenstelle Klosterschulplatz betrieben werden. Was mit Bestandsschutz möglich sein müsse. Aus heutiger Sicht wäre die Villa sicher nicht mehr für Kinderbetreuung genehmigungsfähig. Weshalb nicht nur Stadtratsmitglied Walter Fiedler in Verbindung mit dem Beschluss forderte, dass die Stadt ihre Stark-III-Mittel der Verbandsgemeinde nur zweckgebunden für den Kindertagesstätten-Neubau überlassen dürfe.

Am Ende zeigte sich der Verbandsgemeindebürgermeister erleichtert über die Entscheidung: „Jetzt kann ich ruhiger schlafen“. Was auch damit etwas zu tun hat, dass dem Träger der Kinderbetreuung allmählich einfach die Zeit wegläuft. Denn bis 2018 müssen die Stark-V-Mittel vollständig untersetzt sein.