Volkssolidarität Thema „Steuer“ stößt auf Interesse
Wann müssen Rentner Steuern zahlen? Diese Frage bewegt viele Senioren. Mehr als 80 nutzten ein Beratungsangebot der Volkssolidarität.
Osterburg l Frank Bartels, Leiter der Stendaler Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins, zeigte sich über die große Resonanz auf die Ankündigung seines Vortrages sehr überrascht. Und auch Elke Hartmann, Leiterin der Begegnungsstätte war vom Interesse überwältigt. Der Steuerfachmann hätte es lieber gesehen, wenn er zwei Veranstaltungen mit jeweils etwa der Hälfte Besucher hätte machen können. Schließlich nahm er die Sache humorvoll und bot Antwort auf spezielle Einzelfragen nach Ende seiner Ausführungen in einem separaten Raum an.
Es gebe in Deutschland mehr als 50 verschiedene Rentenformen, sagte Bartels, „doch wir konzentrieren uns hier auf die ganz normale Rente“. Der steuerpflichtige Anteil der Rente hänge vom ersten Jahr des Rentenbeginns ab. Hatte jemand beispielsweise ab 1. August 2006 Rente bezogen, fiktiv betrachtet monatlich 1200 Euro (manche Rentner erreichen hier nicht einmal den 1000-Euro-Einstieg), so galten 52 Prozent davon als steuerpflichtig. „Und damit“, so Bartels, „wurde auch der lebenslang geltende Steuerfreibetrag ermittelt.“ Wer erst in diesem Jahr ins Rentenalter eintritt, habe mit 72 Prozent Steueranteil seiner Rente zu rechnen.
Durch die jährlichen Rentenzuwächse jeweils ab dem 2. Halbjahr erhöhten sich bei gleichem Freibetrag die dem Finanzamt zustehenden Steuern. Und damit dürfte wohl mit zunehmendem Alter jedem Rentner die Gefahr drohen, eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Zu berücksichtigen dabei sind auch Einkünfte neben der Rente zum Beispiel aus selbstständiger Arbeit, Miete, Pacht, Rürup-Rente, Riester-Rente, Pensionfonds, privaten Rentenversicherungen, aus beruflichem Versorgungswerk und so weiter. Hierbei können Werbungskosten, Betriebsausgaben sowie Frei-, Pausch- und Entlastungsbeiträge abzugsweise geltend gemacht werden.
Den Fiskus durch Steuerhinterziehung oder Vortäuschung von Unkenntnis zu bemogeln bringe nichts außer Ärger. „Die Finanzämter stellen ihre Arbeit auf elektronische Kontrollsysteme um und ermitteln haargenau, die ihnen zustehenden Steuern, und die Ansprüche verjähren nicht“, betonte Bartels, der sein Büro in der Beratungsstelle in der Scharnhorststraße 76 in Stendal von montags bis sonnabends geöffnet hat. In Osterburg im Gebäude der Kreissparkasse steht Fachberater Thomas Hasenpusch mittwochs von 9 bis 18 Uhr und nach Vereinbarung zur Verfügung.