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Bürgermeisterwahl  Berufung nicht zugelassen

Nur Einspruch gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts einzulegen - so einfach gestaltet sich die Angelegenheit in Salzwedel nicht.

Von Arno Zähringer 17.12.2015, 02:00

Salzwedel l Denn wie beim Verwaltungsgericht üblich, wurde am Dienstag, als es um die Salzwedeler Bürgermeisterwahl ging, eine Berufung nicht zugelassen. Aber es gibt eine Hintertür. Zwar waren die Vertreter der Stadt am Dienstag bei der Urteilsverkündung wegen der Klage Sabine Blümels gegen den Stadtratsbeschluss, der für eine teilweise Wiederholung der Stichwahl vom 8. März gestimmt hatte, nicht mehr anwesend. Jedoch dürfte sich Andreas Vogel, stellvertretender Bürgermeister, der die Stadt vor Gericht vertrat, spätestens nach Eingang des schriftlichen Urteil intensiv mit dem Schriftstück befassen. „Ziel ist, dies innerhalb von 14 Tagen zu schaffen“, sagte am Mittwoch Gerichtssprecher Christoph Zieger auf Anfrage der Volksstimme. Trotz der bevorstehenden Feiertage „könnte es klappen, das hinzubekommen“.

Sobald das Urteil zugestellt ist, beginnt die Frist, innerhalb derer die Stadt entscheiden muss, ob sie gegen das Urteil vorgeht oder nicht. Dazu hat der Stadtrat einen Monat. Doch nur Einspruch einzulegen, reicht nicht aus. Denn die 9. Kammer hat am Dienstag keine Entscheidung über eine Berufung getroffen. Das bedeutet, der Beklagte, in diesem Fall Stadt und Stadtrat, kann einen Zulassungsantrag für eine Begründung beim Oberverwaltungsgericht in Magdeburg stellen. Darin muss jedoch ausführlich begründet werden, warum eine Berufung gefordert wird.

Rechtsamtsleiter Andreas Vogel hatte kurz bevor sich das Gericht zur Beratung zurückzog, noch drei Beweisanträge gestellt, die jedoch vom Vorsitzenden Richter Uwe Haack allesamt abgelehnt wurden. Prozessbeobachter mutmaßen deshalb, dass – sollte der Salzwedeler Stadtrat diesen Weg gehen und beschließen – dieser Umstand als Begründung für eine mögliche Berufung genannt werden könnte. Doch ob es überhaupt so weit kommt, darüber entscheidet der Stadtrat – vermutlich allerdings erst Mitte bis Ende Januar.

Für einige Verblüffung sorg- te in der Verhandlung am Diens- tag ein Schriftstück, das Andreas Vogel am vergangenen Freitag dem Gericht und dem Rechtsvertreter der Klägerin zukommen ließ. Darin wies er unter anderem darauf hin, dass im Zuge der Einsprüche auch kritisiert worden sei, dass bei der Stichwahl Wahllokale vom „Hort Max und Moritz“ in die Grundschule „G.E. Lessing“ sowie in Henningen verlegt worden seien. Interessant in diesem Zusammenhang: Gemeindewahlleiter Matthias Holz hatte im April in seiner sieben Seiten umfassenden Stellungnahme gegenüber dem Stadtrat zu diesem Punkt deutlich gemacht: „Es sind keine Fälle bekannt geworden, dass Wähler das Wahllokal nicht gefunden haben.“

Leicht irritiert zeigte sich Richter Uwe Haack, Vize-Präsident des Verwaltungsgerichts. Diese Dinge hätten mit der Klage gegen den Stadtratsbeschluss, die Briefwahl und die Wahl in Pretzier zu wiederholen, überhaupt nichts zu tun. „Das ist ein ganz anderer Sachverhalt“, wies Haack Vogel in die Schranken. Das wollte Vogel so nicht hinnehmen und startete einen erneuten Versuch, auf das Thema hinzuweisen. „Das ist in Ihrem Schriftsatz ausreichend dargestellt“, meinte Haack.

Auf Granit biss der Rechtsvertreter der Stadt beim Richter auch bei seinen mitgebrachten Zeugen Sascha Gille (CDU-Fraktion) und Matthias Holz. Sie mussten im Saal Platz nehmen. Begründung Haack: „Es sind Ihre Zeugen, ich habe sie nicht geladen.“ Geladen war dagegen Sabine Danicke. Doch sie hatte sich am Dienstagmorgen bei der Kammer kurzfristig abgemeldet.