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Anbau von Cannabis finanziert

06.03.2013, 01:22

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Das Landgericht Stendal hat die Berufung eines wegen Drogenhandels verurteilten Hamburgers zurückgewiesen und damit ein Urteil des Amtsgerichtes Salzwedel bestätigt. Darin ging es um die Finanzierung einer sogenannten Indoor-Anlage zum Anbau von Cannabis in Tangeln, einem Ortsteil von Beetzendorf. Seine Einlage von 7000 Euro von Ende 2010 war später durch den gesondert verurteilten Plantagen-Besitzer mit dem Ertrag aus dem Verkauf von insgesamt 5,5 Kilogramm Marihuana aus der Cannabis-Ernte verrechnet worden.

Der Amtsrichter in Salzwedel hatte den Hamburger (52) am 30. Mai 2012 nach einem sogenannten Rechtsgespräch zwischen Angeklagten, seiner Verteidigerin, Staatsanwalt und Gericht zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Dem Urteil war ein Geständnis des Angeklagten vorausgegangen. Ein "Formalgeständnis", das "aus taktischen Gründen" erfolgt sei, um ihren Mandanten aus der bis dato vier Monate anhaltenden U-Haft herauszuholen, wie die Verteidigerin zur Begründung ihrer Berufung jetzt vor dem Landgericht vorbrachte. Der Hamburger, der über 16 Einträge, darunter ein halbes Dutzend wegen Drogenhandels, im Strafregister verfügt, hatte sich seiner geplanten Festnahme im Jahr 2011 durch Untertauchen entzogen.

Das Urteil des Amtsgerichtes fußte vor allem auf den Angaben des Plantagen-Betreibers aus Lüdelsen (Gemeinde Jübar), der sowohl in Salzwedel als auch vor dem Landgericht in Stendal als Hauptbelastungszeuge gegen seinen einstigen Spezi aus Hamburg ausgesagt hatte. Dessen Glaubwürdigkeit versuchte die Verteidigerin zu erschüttern. Sie führte an, dass der Plantagenbetreiber schon 2009/10 Cannabis angebaut hätte, worauf enorme Strom- und Wasserverbräuche sowie zahlreiche Bareinzahlungen bei seiner Bank hindeuten würden. Doch bestätigen konnte das keiner der Zeugen, auch nicht die Polizeibeamten, die bei einer Großrazzia am 29. Juni 2011 in Tangeln die Anlage aushoben und den Betreiber festnahmen.

"Am Ende einer umfangreichen Beweisaufnahme sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass der Schuldspruch des Amtsgerichts zu Recht ergangen ist", begründete Richter Gundolf Rüge die Verwerfung der Berufung. "Der Angeklagte hat sich zur Überzeugung der Kammer des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig gemacht. Das Urteil ist nicht zu streng", so Richter Rüge. Das Landgericht fand "kein Motiv beim Zeugen, den Angeklagten zu Unrecht zu belasten".