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Antrag Stasi-Behörde überprüft Jübarer Räte

Waren Jübarer Ratsmitglieder zu DDR-Zeiten für das Ministerium für Staatssicherheit tätig? Das soll jetzt geprüft werden.

Von Walter Mogk 19.12.2020, 02:00

Jübar l Die Mitglieder des Jübarer Gemeinderates sollen auf eine mögliche frühere Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS/Stasi) der ehemaligen DDR überprüft werden. Das hat der Rat während seiner jüngsten Sitzung im Dorfgemeinschaftshaus Jübar bei einer Gegenstimme beschlossen. Den Antrag auf Überprüfung stellte die Hanumer Gemeindevertreterin Simone Lohsen.

„Bisher haben wir so eine Überprüfung in jeder Legislaturperiode gehabt, aber dieses Mal noch nicht“, erklärte Bürgermeister Carsten Borchert während der Beratung.

Die Prüfung obliege der Stasi-Unterlagenbehörde, die entsprechende Unterlagen anfordert. Von dort erhalte man nach dem Abschluss ein Schreiben mit den Prüfungsergebnissen, das aber nur im nichtöffentlichen Teil ausgewertet werde.

Kommunalvertretungen haben in Sachsen-Anhalt das Recht, ihre Mitglieder auf frühere Stasi-Dienste überprüfen zu lassen. Das regelt das Stasi-Unterlagen-Gesetz. Tätigkeiten für den Staatssicherheitsdienst, die jemand vor seinem 18. Lebensjahr geleistet hat, werden in dem Recherchebericht nicht genannt.

Nach Feststellung der Ergebnisse der Überprüfung kann die Gemeindevertretung selbst entscheiden, ob und wie sie die gewonnenen Erkenntnisse öffentlich machen möchte. In jedem Fall behält auch ein möglicherweise entdeckter ehemaliger Stasi-Spitzel sein Mandat. So gibt es der Gesetzgeber vor.