Untere Naturschutzbehörde will stärker kontrollieren und Verfehlungen vehement nachgehen Bis zu 50000 Euro Strafe für Baumfrevel
Am 1. Oktober endete die Verbotszeit für Fäll- und Astungsmaßnahmen. Der Kreis weist darauf hin, dass dennoch nicht wild drauflos gesägt werden darf.
Salzwedel l Seit Anfang des Monats sind wieder Pflegeschnitte und Ausästungen an Bäumen oder Hecken möglich. Darunter fallen auch Fäll- oder Rodungsmaßnahmen. Bevor jedoch die Säge angesetzt wird, sollten die jeweiligen Baumschutzsatzungen der einzelnen Gemeinden und des Altmarkkreises beachtet werden. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises hin. Innerhalb von Orten sind die Bürgermeister der jeweiligen Einheits- oder Verbandsgemeinden zuständig. "Die Bürger sollten sich deshalb an die zuständigen Stellen wenden", informiert Kreissprecherin Birgit Eurich.
Baumfällungen und Pflegeschnitte außerhalb von Dörfern und Städten müssen von der Unteren Naturschutzbehörde auf Grundlage der Gehölzschutzordnung des Kreises genehmigt werden. Doch daran wurde sich in den zurückliegenden Jahren kaum gehalten. Stattdessen sind viele Bäume, vor allem einzeln, in Reihen oder in Gruppen stehende Eichen, regelrecht verstümmelt worden. "Es ist schmerzhaft zu sehen, wie unsere Kulturlandschaft dadurch zerstört wird", sagt Joachim Funke von der Unteren Naturschutzbehörde. Dabei ist es streng verboten Solitärbäume, Baumgruppen oder -reihen und Hecken, die als landschaftsprägende Elemente eingestuft sind - und das sind außerhalb von Ortschaften und Wäldern fast alle - zu entfernen oder zu schädigen, erklärt er.
"Wir verfolgen das vehement und leiten Ordnungswidrigkeitsverfahren ein", erklärt Funke. Bis zu 50000 Euro Strafe sind möglich. Allerdings sei es für die Mitarbeiter der Behörde kaum möglich, allen Fällen nachzugehen und die Verursacher festzustellen. Doch nach den Erfahrungen der zurückliegenden Jahre wollen sie noch stärker kontrollieren, sagt Funke.
Warum vor allem auf dem Grünland oder an Wald- und Wiesenrändern die Bäume so extrem beschnitten wurden, kann er nicht nachvollziehen. "Mit den modernen Mähwerken und Maschinen kann auch unter den Ästen geackert werden", sagt er. Was in vielen Fällen passiert sei, habe nichts mit Pflegeschnitten zu tun. Große Äste wurden entfernt und an den Schnittstellen Eintrittspforten für Pilze geschaffen. Die Kronen der Bäume haben eine unnatürliche Form erhalten. Die schweren Maschinen können so dichter an die Bäume heranfahren und schädigen die Wurzeln. "Sie sterben davon nicht sofort, aber in 10 bis 20 Jahren", erklärt der Fachmann. In den meisten Fällen handele es sich um Eichen, die 150 Jahre und älter sind. Meistens würden die Eigentümer der Flächen darüber gar nicht informiert.
Viele Landwirte hätten ihm gesagt, dass sie wegen Luftbildauswertungen und Vermessungen der landwirtschaftlichen Nutzflächen per GPS die Bäume so stutzen müssen. Doch das Amt für Landwirtschafts und Flurneuordnung (ALFF) als Buhmann dastehen zu lassen, lässt Funke nicht gelten. Im Gegenteil, die Bäume als landschaftsprägende Elemente seien Cross-Compliance-relevant. Will heißen, wer sie schädigt oder entfernt, muss mit Abzügen bei den Beihilfen rechnen. Er wolle sich mit ALFF-Chef Horst Blum dahingehend in Verbindung setzen.
Auch der Kreis-Naturschutzbeauftragte Michael Arens sieht die exzessiven Schnittmaßnahmen in der freien Landschaft äußerst kritisch. "Viele haben nicht das Wissen, wie fachlich und vernünftig ausgeästet wird", sagt er. Und empfiehlt: keine starken Äste entfernen, dicht am Stamm schneiden, gerade, kleine Schnittflächen.