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Corona Trotz Schnupfens in Schule und Kita

Kinder und Jugendliche dürfen bei leichten Erkältungssymptomen im Altmarkkreis zur Schule und in die Kita.

16.10.2020, 13:36

Salzwedel (me) l Die kalte Jahreszeit beginnt und damit steigt die Gefahr, sich zu erkälten. Wenn Kinder und Jugendliche Symptome zeigen sind nicht nur die Eltern besorgt. Dann steht immer die Frage im Raum, ob der Sprössling trotz Schnupfens weiter in Schule oder den Kindergarten gehen kann. Bei stärkeren Beschwerden verbietet sich das von allein, im Corona-Jahr sei es aber oft schwierig, abzuwägen, wie weit der Infektionsschutz über dem Recht der Kinder auf Teilhabe an Bildung steht, informiert Kreissprecherin Birgit Eurich.

Kinderärzte im Altmarkkreis beobachteten eine Zunahme der Besuche von Eltern mit Kindern, bei denen normale Erkältungssymptome vorliegen, so Eurich. Die meisten würden von Schul- oder Kita-Leitungen geschickt.

Die Ärztin im Gesundheitsamt, Ida Scharge, appelliert, nicht alle Kinder, die einen saisonüblichen Schnupfen haben, vom Besuch der Einrichtungen auszuschließen: „Ich kann die Sorge der Schul- und Kita-Leitungen verstehen. Keiner will einen Corona-Ausbruch“. Die Schulen würden deshalb mit kontaktlosen Fieberthermometern ausgestattet, um ein erstes Abklären des Gesundheitszustandes vor Ort zu ermöglichen. „Erst wenn die Körpertemperatur über 38 Grad steigt, muss das Kind zu Hause bleiben“, erklärt sie in einer Mitteilung. Weitere Krankheitssymptome, die auf Covid-19 hinweisen könnten, seien laut Scharge: Husten, Durchfall, Erbrechen und vor allem der Verlust oder die Einschränkung von Geruchs- oder Geschmackssinn.

Das Sozialministerium differenziere zwischen Kindern im Alter bis zehn und ab zehn Jahre. Für die Jüngeren gelte: Liegt nur ein leichter Schnupfen vor, ist kein Arztbesuch nötig und das Kind kann weiter die Einrichtung besuchen. Eltern älterer Kinder sollten selbst entscheiden, ob bei Erkältungssymptomen eine kurze Bettruhe oder ein Besuch beim Hausarzt sinnvoll ist.

Darüber hinaus seien Schulen nicht berechtigt, eine Bescheinigung vom Arzt zu fordern, aus der hervorgeht, dass ein Kind Corona-frei ist. Dies kann ausschließlich mit einem Test erfolgen. Der wird nur vom Hausarzt oder vom Gesundheitsamt angeordnet und vorgenommen. Ein Test ohne Indikation sei unter Umständen kostenpflichtig.