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Drohnen Frau im Schlafzimmer gefilmt

Eine Böddenstedterin soll mehrfach von einem unbemannten Flugkörper in ihrem Wohnhaus in dem Salzwedeler Ortsteil gefilmt worden sein.

Von Alexander Rekow 10.07.2019, 12:00

Böddenstedt l Der rund 400 Einwohner zählende Salzwedeler Ortsteil Böddenstedt ist relativ überschaubar. Eine lange Dorfstraße mit Abzweigen ins Wohngebiet, saubere Vorgärten, Spielplatz, Dorfkirche. gutbürgerliche Verhältnisse. Unruhe ist eigentlich eine Seltenheit. Eigentlich. Denn seit geraumer Zeit macht ein unbemannter Flugkörper im Ort von sich reden. Er soll die Wohnhäuser ausspionieren und so gar in die Fenster filmen.

Eine Böddenstedterin die namentlich nicht genannt werden möchte (Name liegt der Red. vor) fühlt sich von einer Drohne beobachtet. Nachts liegt die Seniorin hin und wieder wach, hat einen unruhigen Schlaf, erzählt sie. Ihre Jalousie hat sie stets geöffnet, damit die Katze sich bemerkbar machen kann. „Gegen halb 12 in der Nacht habe ich dann vor dem Fenster was gesehen.“ Zuordnen konnte sie es noch nicht. „Es war weder Vogel noch Fledermaus.“ Zehn Tage später sollte sich der Vorfall wiederholen: Von oben im Sinkflug näherte sich ein summendes Flugobjekt ihrem Haus. „Ich konnte ein Licht erkennen und es brummte wie ein Schwarm Bienen.“ Dann sei sie vor die Haustür geeilt. Doch vom besagtem Flugobjekt war nichts mehr zu sehen. Wenige Tage später das Gleiche. Wieder das Brummen, wieder das Licht. Ihre Tochter wusste nun: Es handelt sich um eine Drohne. „Wir sind daraufhin zur Polizei und haben eine Strafanzeige gestellt“, erklärt die Tochter, die ebenfalls namentlich nicht genannt werden möchte. Weitere zwei Tage später tauchte abermals eine Drohne am Wohnhaus ihrer Mutter auf. „Es war wieder nachts“, sagt die Tochter. Die Drohne komme immer zwischen 0.15 Uhr und 3.30 Uhr.

„Der soll endlich aufhören“, macht die Tochter ihrem Ärger Luft. Ihre Mutter mache das wahnsinnig. „Ich empfinde das als Ausspionieren. Und dann noch das Schlafzimmerfenster“, so die Tochter weiter. Vielleicht verberge sich dahinter ja auch eine kriminelle Absicht oder jemand wolle schauen, „was in Schlafzimmern passiert“, mutmaßt sie.

Auch sie hat die Drohne bereits zu Gesicht bekommen. „Das war Anfang Januar gegen 18 Uhr“, erinnert sie sich: „Auch da war es dunkel.“ An diesem Tag flog der Flugkörper vor ihre Hauseinfahrt. „Die war genau über uns.“ Auch ihr Mann habe sie gesehen. „Als wir uns bemerkbar machten, flog sie sofort weg.“ Eine Nachbarin habe das nächtliche Gebrumme ebenfalls schon wahrgenommen.

„Wir sind hilflos, was sollen wir tun“, fragen die beiden Frauen. „Das macht mich fertig“, bringt die Mutter ihre Gemütslage auf den Punkt. Beide Böddenstedterinnen hoffen nun darauf, dass die mögliche Spionage nach der Anzeige bei der Polizei aufhört.

„Betroffene Bürger sollten entsprechend Anzeigen erstatten“, rät Frank Semisch vom Polizeirevier des Altmarkkreises Salzwedel. Denn bei unberechtigten Filmaufnahmen drohe nicht nur eine Anzeige wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts, sondern auch ein Strafverfahren wegen Verdachts von Urheberrechtsverletzungen, zum Beispiel durch das Filmen von Gebäuden. Der Einzelfall entscheide, ob es sich bei der Nutzung von Drohnen um Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten handle. Abgesehen davon könnten abstürzende Drohnen Menschen und Tiere ernsthaft verletzten.

Auch der Altmarkkreis Salzwedel hat ein Drohne. Diese kommt aber nur für den Brand- und Katastrophenschutz oder für den Rettungsdienst zum Einsatz, erklärt Birgit Eurich, Sprecherin des Kreises. Sie könne zur Gefahrenabwehr von der Polizei oder den Gemeinden genutzt werden. Über privaten Dächern wie in Böddenstedt sei diese aber gewiss nicht im Einsatz gewesen, so die Kreissprecherin.

Vier Fälle, in denen Drohnen beteiligt sind, sind dem Polizeirevier in Salzwedel bekannt. Bei dreien wurde Strafanzeige gestellt. Zum einen handelt es sich dabei um das Überfliegen eines Grundstücks in einem Gardelegener Ortsteil. Das gleiche in einem Salzwedeler Ortsteil, wo der Nachbar als Täter vermutet wird. Die Vorfälle in Böddenstedt sind der dritte Fall. Außerdem hatte jemand in einem Salzwedeler Ortsteil versucht, eine Drohne mit einem Luftdruckgewehr vom Himmel zu holen, listet Semisch auf.

Übrigens: „Für den Betrieb über Wohngrundstücken ist eine Ausnahmeerlaubnis der Luftfahrtbehörde notwendig“, teilt Gabriele Städter vom Landesverwaltungsamt (LVWA) mit. Bei Nachtflügen ebenso. Das LVWA hat für 2018 insgesamt 42 Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit unbemannten Fluggeräten bei sich gelistet. In der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist zudem festgeschrieben, dass Eigentümer einer Drohne mit einer Startmasse von mehr als 250 Gramm vor dem erstmaligen Betrieb ihren Namen samt Anschrift an einer sichtbaren Stelle dauerhaft anbringen müssen.

Die Böddenstedterinnen hoffen nun, dass sich der Drohnenflieger aus ihrem Privatleben heraus hält.