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Gericht Gestohlen und abgefackelt

Erst in eine Salzwedeler Firma eingebrochen, dort zwei Autos gestohlen, einen Unfall gebaut und einen VW angezündet.

Von Alexander Rekow 13.04.2019, 04:00

Salzwedel l Der Fall hatte am 26. September 2017 überregional für Aufsehen gesorgt. Fünf Jugendliche haben bei einem Einbruch in einer Firma an der Ritzer Brücke in Salzwedel unter anderem einen Skoda und einen VW gestohlen. Gesamtwert: rund 90.000 Euro. Nach einem Auffahrunfall hatten sie den VW angesteckt, um Spuren zu verwischen. Vergeblich, ein Zeuge gab seinerzeit der Polizei einen Hinweis. Die Täter damals: 23, 21, 19 und 18 Jahre alt. Etwa 1,5 Jahre danach fanden sie sich auf der Anklagebank wieder.

Während sich zwei von ihnen in einer separaten Verhandlung verantworten mussten, saßen kürzlich drei von ihnen mit ihren Verteidigern auf der Anklagebank und mussten sich vor dem Jugendschöffengericht um Richterin Simone Schreiber verantworten: eine 19-jährige Frau, ein gleichaltriger Mann und ein 22-Jähriger. Allesamt wohnhaft im Altmarkkreis Salzwedel.

Der 22-Jährige packte gleich zu Beginn der Verhandlung aus. „Wir haben uns getroffen und wollten in der Firma Geld rauben“, erinnerte er sich. Alle waren zum Zeitpunkt arbeitslos, wollten mit dem Geld auch ihren Drogenkonsum finanzieren. An der Firma angekommen, rissen sie die Alarmanlage ab. Der 22-Jährige sollte ein Fenster aufbrechen. Die zwei aus der vorherigen Verhandlung sind schließlich in das Gebäude eingestiegen. „Ich war nicht drin“, beteuert der 22-Jährige. Während er vor der Firma Schmiere stand, taten es die beiden 19-Jährigen rund 150 Meter entfernt an der Schillerstraße.

Der 19-Jährige erklärte, dass sie es eigentlich auf Wertsachen beim benachbarten Schrottplatz abgesehen hatten. Umso verwundert war das Trio, als die anderen beiden die Autos aus der Halle fuhren.

Neben dem Skoda und dem VW ließen sie noch einen Laptop, ein iPhone und eine Schachtel Süßes mitgehen und fuhren in Richtung Arendsee. „An einer Kreuzung sind wir mit Tempo 80 aufeinander gefahren“, sagte der 22-Jährige. Zu Fuß ging es vom Unfallort in ein Dorf bei Arendsee, wo einer der Angeklagten wohnt. Nachdem den Eltern noch 100 Euro aus der Börse gestohlen wurde, ging es in einen Garten. „Plötzlich hieß es, dass Handy von einem Fahrer war noch über Bluetooth mit dem VW-Radio verbunden“, erklärte der 22-Jährige. Ein Fahrer hatte die Idee, den VW abzufackeln um die Spuren zu verwischen. Der 22-Jährige holte dafür einen Kanister der Eltern und gab dem Fahrer noch sein Rad, um wieder zum Unfallort zu kommen. Doch er will davon abgeraten haben. „Wir waren ja alle unter Schock.“ Dann kam die Polizei und der Spuk war beendet.

Mit seiner Aussage legte der 22-Jährige den Fall aus seiner Sicht komplett dar und gestand im vollen Umfang. Der 19-Jährige, der nach ihm aussagte, bestätigte die Version: „Das ist alles richtig“. Auch er sagte aus, dass er von dem Diebstahl der Autos überrascht war: „Ich dachte die sind bekloppt – die können doch keine Autos mitnehmen.“

Schwieriger gestaltete sich die Aussage der jungen Frau, die trotz vorheriger Absprache mit ihrem Verteidiger, nichts mehr sagen wollte. Wohl auch deshalb, da die 19-Jährige wegen mehrerer Taten angeklagt wurde. Denn neben der Aktion mit den Autos hatte sie in Salzwedel Personen ihre Wohnung zum Drogenkonsum zur Verfügung gestellt und eine schwangere Frau verprügelt.

Aber auch sie bestätigte schlussendlich die Versionen ihrer Vorredner: „Es stimmt genau so“, sagte sie unter Tränen. Zum damaligen Zeitpunkt war sie zudem mit einem der Fahrer zusammen.

Nach einer gut halbstündigen Beratung sprach Richterin Simone Schreiber das Urteil. Die beiden 19-Jährigen wurde nach Jugendstrafrecht eine Vorbewährung ausgesprochen. Demnach dürfen sie sich ein Jahr nichts mehr erlauben. Während der 19-Jährige noch 100 Arbeitsstunden leisten muss und sich nach Kräften um Arbeit bemühen soll, bekam die junge Frau zusätzlich ein Anti-Aggressions-Training aufgedrückt und muss zur Suchtberatung.

Einzig der 22-Jährige wurde nach Erwachsenenstrafrecht bestraft. Er bekam ein Jahr Freiheitsstrafe zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt. Obendrein muss er 150 Arbeitsstunden leisten und trägt die Gerichtskosten.

Alle drei verzichteten auf Rechtsmittel.