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Gerichtsverhandlung Im Rausch Garage verwüstet

Ein Salzwedeler hat unter Alkohol- und Drogeneinfluss in einer Garage ein Chaos hinterlassen. Der Schaden beläuft sich auf etwa 1300 Euro.

Von Tobias Hofbauer 14.11.2020, 01:00

Salzwedel l Ein regelrechtes Chaos hinterließ der 29-jährige Salzwedeler in einer Garage, in die er eines Nachts eingedrungen war. Der Boden verklebt, diverse Wodka- und Bierflaschen auf dem Boden verteilt und der Roller bereits für den Abtransport weiterer Getränke bereit. Dieses Bild bot sich der Geschädigten, als sie ihre Garage betrat. Der Schaden beläuft sich auf etwa 1300 Euro.

Der Angeklagte weiß von der Tat nichts mehr: „Ich war betrunken und möglicherweise auf Drogen. Wenn ich was getan habe, tut es mir leid, ich kann mir aber nicht erinnern.“

„Ich habe geschlafen, als ich draußen Lärm gehört habe und zum Fenster gegangen bin“, schildert die 48-jährige Zeugin den Vorfall. Sofort habe sie aus dem Fenster gesehen und den Angeklagten in der Auffahrt ihrer Garage entdeckt. Unten angekommen habe sie ihn gefragt, was er da mache. Als Antwort habe sie nur ein Stammeln bekommen. Artikulieren konnte sich der Angeklagte jedoch nicht.

Der Salzwedeler habe gerade versucht, eine tischohe Party-Soundbox wegzutragen. Die Zeugin habe ihn lautstark aufgefordert sie dazulassen, als der Angeklagter damit auf dem Weg zur Straße war. Er ließ die Box schließlich fallen. Laut Zeugin war es jedoch mehr ein wütendes zur Seite werfen. Nachdem er geflüchtet war, kam der Angeklagte noch einmal zurück, stürzte allerdings in der Einfahrt und verletzte sich dabei.

Die Polizei konnte ihn gegen halb sechs Uhr am Morgen im Schäferstegel festnehmen. Das war nicht das erste Mal, dass die Polizei den gelernten Tischler auf die Wache brachte, denn er ist längst kein unbeschriebenes Blatt mehr. 14 Eintragungen im Strafregister kann der junge Mann bereits vorweisen. Bedrohung, Sachbeschädigung, gefährliche Körperverletzung und Räuberische Erpressung sowie mehr als acht Verurteilungen wegen Diebstahls hat der junge Mann auf dem Konto. „Beeindruckt Sie das überhaupt?“, will die Staatsanwältin wissen.

Weil die Geschädigte ihre Garage nicht verschlossen hatte, kann sie nicht auf eine Entschädigung der Versicherung hoffen. Deshalb bestätigte sich der Vorwurf des Einbruchs nicht. Allerdings bleibt der Tatbestand eines „fahrlässigen Vollrausches“, auch wenn die Polizei keinen Alkoholtest vorgenommen hatte. Wegen seiner Drogenabhängigkeit habe sich der Angeklagte um einen Termin beim Psychologen bemüht, den er einmal im Monat wahrnehme.

Als Strafe erwartet den Angeklagten der niedrigste Regelsatz von 120 Tagessätzen zu je 13 Euro (1560 Euro), da er von Hartz IV lebt. „Begreifen Sie das als Chance und nutzen diese. Wenn Sie weiter Mist bauen erwartet Sie für jeden Tagessatz ein Tag in Haft“, sagt Richter Klaus Hüttermann.