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Gewalt Ermittlungen gegen Schläger in Salzwedel

Unter „erheblichem Stunden- und Personalaufwand“ ermittelt die Polizei wegen zwei Körperverletzungen in Salzwedel und Cheine.

Von Arno Zähringer 11.05.2019, 02:00

Salzwedel l Sebastian Heutig, Leiter des Polizeireviers Altmarkkreis Salzwedel, weiß, dass „derartige Straftaten sehr sensibel in der Öffentlichkeit wahrgenommen“ werden. Bei den Tätern soll es sich um Männer südländischen Aussehens im Alter zwischen 17 und 25 Jahren handeln. Die Kriminalpolizei ermittelt, befragt Zeugen. Die zuständige Staatsanwältin ist in die laufenden Ermittlungen eingebunden. Zusätzlich wurde die zuständige Ausländerbehörde des Altmarkkreises informiert. Diese Schritte benötigten einen gewissen zeitlichen Rahmen, denn „gründliche Ermittlungen sind das Fundament des Verfahrens“. Die Polizei könne deshalb nicht mit jedem Ergebnis an die Öffentlichkeit gehen.

Sollte jedoch der Eindruck entstehen, „dass die Polizei nichts unternehme, so ist das schlichtweg falsch“, sagt Heutig. Damit reagiert er auf den Vorwurf, die Täter seien der Polizei bereits seit Längerem bekannt. Weil zudem ein „gerichtsfestes Ermittlungsergebnis“ im Vordergrund stehe, sei „Schnelligkeit nicht immer allein zielführend“.

Nicht stehen lassen will Heutig den Vorwurf, die Polizei benötige bei derartigen Taten recht viel Zeit bis zum Erscheinen am Tatort. Mit Blick auf die Körperverletzung am 24. April in der Neuperverstraße berichtet Heutig auf Anfrage der Volksstimme: „Die Polizei wurde gegen 22.15 Uhr informiert und war entsprechend der Einsatzunterlagen nach etwa zwei Minuten vor Ort. Dies ist meiner Erfahrung nach eine sehr gute Interventionszeit.“

Ist die Hansestadt zu einem Ort der Gewalt geworden, in dem sich mancher Salzwedeler nicht mehr sicher fühlt? „Ob sich jemand in einer Stadt sicher fühlt, ist eine persönliche Empfindung“, sagt Heutig gegenüber der Volksstimme. Grundsätzlich sei der Altmarkkreis Salzwedel sicherer als Großstädte. Das belegten die sogenannten Häufigkeitszahlen, die darstellen, mit wie vielen Straftaten pro 100.000 Einwohner eine Stadt oder ein Kreis belastet sind.

Für den Altmarkkreis Salzwedel beträgt die Zahl bei den Rohheitsdelikten 931, für den Landkreis Stendal 995 und für das Jerichower Land 1115. Alle drei Landkreise könnten aufgrund ihrer ländlichen Struktur verglichen werden. „Betrachtet man die Landeshauptstadt Magdeburg, so beträgt dort die Häufigkeitszahl 1386. Damit bleibt festzustellen, dass der Altmarkkreis Salzwedel nicht überaus stark im Kriminalitätsgeschehen belastet ist“, bewertete Heutig die Statistik.

Doch was sollen Menschen tun, die mit Gewalt konfrontiert werden? Es sei natürlich sehr schwierig, zu allgemeingültigen Verhaltensmustern zu raten, da die Situationen stets unterschiedlich seien. Man sollte sich aber definitiv nicht der Gefahr einer Verletzung aussetzen, gibt der Salzwedeler Polizeichef zu Protokoll. Oftmals sei eine gute Beobachtung der Situation viel mehr wert.

Denn das Wort Zivilcourage enthalte neben dem „situationsbedingten Ansprechen eines Täters auch das Beobachten von Straftaten, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen, Hilfe zu organisieren oder zu leisten“. An erster Stelle sollte jedoch die Polizei informiert werden. Die Polizeilichen Beratungsstellen halten Angebote zum richtigen Verhalten bei Straftaten parat.

Immer wieder sieht sich die Polizei mit dem Vorwurf konfrontiert, dass es für sie offenbar leichter sei, betrunkene Radfahrer aus dem Verkehr zu ziehen als konsequent gegen Schläger vorzugehen. Weil die Bezeichnung Schläger ein Begriff des allgemeinen Sprachgebrauchs ist, sei es sehr schwer, „die Konsequenz des polizeilichen Handelns an den genannten Beispielen zu vergleichen“, meint Heutig. Beide Sachverhalte würden jedoch umfassend bearbeitet, zumal sie eine Straftat darstellten.

Dies sei beim alkoholisierten Radfahrer ab 1,6 Promille so, wenn er keine Ausfallerscheinungen aufweist. In diesem Fall wird die absolute Fahruntüchtigkeit im öffentlichen Straßenverkehr angenommen. Falls er Ausfallerscheinungen zeigt, beispielsweise Fahren von Schlangenlinien, befindet er sich bereits bei einem geringeren Promillewert im Bereich einer Straftat.

Der Schläger hingegen ist auf Grund seiner gewalttätigen Handlung, die mindestens als Körperverletzung zu werten ist, sofort im Bereich einer Straftat. In beiden Fällen sei die Polizei verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Straftaten aufzuklären. Allerdings sei die Polizei nur ein Bindeglied bei der Aufklärung von Straftaten. „Im Endeffekt liegt die strafrechtliche Bewertung des Sachverhaltes bei der Staatsanwaltschaft beziehungsweise bei Gericht“, macht Heutig deutlich. „Aber seien Sie versichert, dass die Polizei konsequent gegen jegliche Straftaten vorgeht.“