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Waffenbesitz Kein Pardon bei Unzuverlässigkeit

Gewehrpatronen Anfang des Jahres in der Grundschule Arendsee: Nicht der einzige Fall von Unzuverlässigkeit eines Waffenbesitzers.

Von Antje Mewes 03.05.2018, 16:18

Salzwedel l Die Anzahl von Waffen in Privathand ist in den zurückliegenden vier Jahren konstant gestiegen. Um gut 50 im vergangenen Jahr. Waren 2014 7857 in der Westaltmark registriert, so sind es Ende 2017 schon 8025 gewesen. Und auch die Anzahl derjenigen, die Waffen führen dürfen, hat sich erhöht. Von 1675 Erlaubnisinhabern – wie sie im Amtsdeutsch heißen – vor vier Jahren auf aktuell rund 2075.

So gibt es auch wesentlich mehr Inhaber des so genannten Kleinen Waffenscheins. Allein im vergangenen Jahr wurden 95 dieser Erlaubnisse ausgestellt. Wer über sie verfügt, darf Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen führen, ist aber dennoch nicht berechtigt, sie jederzeit einzusetzen. Nur auf dem eigenen Grundstück oder mit einer Erlaubnis des jeweiligen Eigentümers. Und das Geschoss darf die Grundstückgrenzen nicht verlassen. Darauf hinzuweisen, ist Melanie Eikenberg vom Ordnungsamt des Altmarkkreises besonders wichtig.

Insgesamt sind im Altmarkkreis mehr als 400 Bürger im Besitz so eines Kleinen Waffenscheins. Der Anstieg in der Westaltmark folgt dem Deutschlandtrend, bei dem ein Plus dieser Erlaubnisse von 85 Prozent innerhalb von knapp zwei Jahren zu verzeichnen war. Als Grund gilt ein gestiegenes Unsicherheitsgefühl der Menschen nach Anschlägen, Amokläufen und Übergriffen.

Der Besitz einer Waffe verpflichtet dazu, Auflagen einzuhalten. Jagd- und Sportwaffen sind in zulässigen Waffenschränken und getrennt von der Munition aufzubewahren. Die Mitarbeiter der Unteren Waffenbehörde kontrollieren dies regelmäßig. Während 2017 nur geringe Verstöße zu verzeichnen waren, die zu Ordnungswidrigkeitsverfahren führten, gab es Mitte Januar einen Fall, der die Behörde auf den Plan rief. Ein Junge hatte scharfe Gewehrmunition mit in die Schule gebracht, was von besorgten Eltern zur Anzeige gebracht wurde. Die Polizei nahm Ermittlungen gegen den Waffenbesitzer auf.

Immerhin wurden im vergangenen Jahr insgesamt 29 Bußgeldverfahren gegen Waffenbesitzer eingeleitet. In 40 Fällen wurden Widerrufsverfahren gegen Waffenbesitzkarten rechtkräftig. Sie waren wegen Unzuverlässigkeit verfügt worden, heißt es im Bericht der Kreisverwaltung. Bei der Statistik wird übrigens nicht zwischen Jäger und Sportschütze unterschieden. „Es gibt nur Waffenbesitzer, weil ein Sportschütze auch Jäger sein kann oder umgekehrt“, erklärt Kreissprecherin Birgit Eurich.

Auch die Schießstätten im Kreis werden regelmäßig überprüft. Von 24 im Altmarkkreis erhielten 13 einen Besuch der Behördenmitarbeiter, die Protokolle für das Beseitigen von Mängeln anfertigten und dies auch kontrollierten.