Agentur informiert über Ansprüche Kindergeld für Freiwilligendienstler
Salzwedel (me). Für die Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst und dem Internationalen Jugendfreiwilligendienst soll nach dem Wunsch des Gesetzgebers auch ein Kindergeldanspruch bestehen, informierte Yvonne Papke von der Agentur für Arbeit Stendal. "Noch ist das Gesetz nicht beschlossen, aber die Betroffenen können bereits jetzt die Anträge an die Kindergeldkasse stellen", sagte sie.
Wie viele jungen Leute in der Altmark die Freiwilligendienste antreten, könne sie nicht sagen. Deren Zahl werde von der Agentur nicht erfasst. Die Teilnehmer würden sich vielmehr direkt mit den Anbietern von Freiwilligendienststellen in Verbindung setzen, sagte sie gestern auf Anfrage.
Für das Auszahlen des Kindergeldes müssen noch gesetzliche Vorschriften im Bereich des Einkommensteuergesetzes und des Bundeskindergeldgesetzes angepasst werden. Solange diese nicht gegeben sind, kann von den Familienkassen noch kein Kindergeld ausgezahlt werden. Sie rechne im Herbst mit der Gesetzesänderung, so Papke
In der Praxis bedeute das: Eltern aller jungen Menschen unter 25 Jahren, die einen der beiden neuen Freiwilligendienste antreten, können einen Antrag auf Kindergeld stellen.
"Die Familienkassen stellen diese Anträge zurück und bearbeiten sie, sobald die erforderlichen gesetzlichen Vorschriften geändert wurden", erklärte die Sprecherin.
Wenn auch die übrigen Voraussetzungen vorliegen, wird das Kindergeld rückwirkend für den gesamten Zeitraum, für den ein Anspruch bestand, ausgezahlt, ergänzte sie.
Für Freiwillige unter 25 Jahren, die ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) absolvieren, ändere sich nichts. Es besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
Es sei günstig die Anträge bereits jetzt einzureichen, damit das Kindergeld dann zügig beansprucht werden könne, empfahl die Sprecherin der Arbeitsagentur.