Anwalt will einstweilige Verfügung gegen Matthias Hahn erwirken / Schmerzensgeld gefordert Neue Vorwürfe gegen Klinik-Geschäftsführer
Die Auseinandersetzungen um das Altmark-Klinikum Gardelegen haben ein neues Kapitel bekommen. Nun geht der Anwalt als Vertreter eines Oberarztes juristisch gegen den Geschäftsführer und das Krankenhaus vor.
Stendal l Uwe Bitter hat gestern beim Arbeitsgericht Stendal Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Matthias Hahn gestellt. Der Magdeburger Rechtsanwalt, der auch den entlassenen Chefarzt der Chirurgie, Dr. Bernd Falkenberg, vertritt, hatte Hahn zuvor eine Frist gestellt, unwahre Behauptungen über den Mediziner zurückzunehmen und sie künftig zu unterlassen.
Laut Bitter verstrich diese Frist am 4. Februar ohne eine Reaktion des Geschäftsführers. Am 24. Januar soll Hahn während einer Stationsbegehung folgende Sätze über den Arzt gesagt haben: "er ist unfreundlich zu Patienten, es gibt im Haus massive Beschwerden gegen ihn wegen seiner Persönlichkeit", "er ist wiederholt krank, naja, er gibt vor, krank zu sein", "er ist im Interview im Fernsehen zu sehen gewesen, verdeckt hinter einer Wand", "Wie verrückt muss er sein, so einen Brief vor laufender Kamera zu unterschreiben, alle anderen würden auch mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen" und "er lebt im Gestern und trauert alten Zeiten nach, er ist daher nicht zu gebrauchen beziehungsweise tragbar". In seinem Antrag an das Arbeitsgericht gibt Bitter mehrere Klinikmitarbeiter als Zeugen an.
Mit einer Entscheidung über die einstweilige Verfügung rechnet Bitter "nicht vor Donnerstag". Zudem will er für seinen Mandaten heute einen Antrag auf Schmerzensgeld stellen. "Ich beantrage eine Summe in Höhe des Ermessens des Gerichtes und gehe aber von mindestens einem Monatsgehalt meines Mandanten aus", sagte er gegenüber der Volksstimme. Das wären im Fall des Oberarztes 10000 Euro. Dieser Antrag geht gegen Hahn und die Altmark-Klinikum gGmbh als Gesamtschuldner.
Die Gesellschaft wiederum soll dazu verpflichtet werden, den Widerruf der Aussagen ins klinikinterne Intranet zu stellen.
Der Oberarzt ist einer der sechs Unterzeichner eines Schreibens an den Klinik-Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Ziche vom September vergangenen Jahres. Darin waren Missstände am Wirbelsäulenzentrum des Altmark-Klinikums beklagt worden.
Die Konsequenzen für Hahn könnten laut Bitters Antrag jeweils bis zu 250000Euro Ordnungsgeld oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft sein, falls er der einstwilligen Verfügung nicht nachkommt. Hahn ist in dieser Woche im Urlaub, war gestern zu keiner Stellungnahme zu erreichen. "Er hat mir geschrieben, dass er nach seinem Urlaub reagieren wird", sagte Bitter. Landrat Ziche wies darauf hin, "dass der Altmarkkreis kein Verfahrensbeteiligter ist".
Betriebsführer des Altmark-Klinikums ist die Paul-Gerhardt-Diakonie in Berlin. Die dortige Pressesprecherin musste "wegen Urlaub und Krankheit der Ansprechpartner" eine Stellungnahme schuldig bleiben.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich die beiden Seiten neben dem Arbeitsgerichtsprozess um Dr. Falkenberg in einem Klageverfahren direkt gegenüberstehen. Im vergangenen Jahr erstattete das Altmark-Klinikum Anzeige gegen Uwe Bitter wegen Verleumdung und des Verdachts auf illegale Beschaffung von Patientendaten. Auslöser war die Liste mit 62 Patienten, die im Wirbelsäulenzentrum unnötig operiert worden sein sollen. Noch immer ist nicht aufgeklärt, ob die Vorwürfe berechtigt sind. Das Verfahren gegen Bitter ist laut Brigitte Strullmeier, Sprecherin des Amtsgerichtes, allerdings eingestellt.