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Neue Parkregelung Salzwedel: Knöllchen für die Stadträte

Am Kulturhaus in Salzwedel ist die Höchstparkdauer auf zwei Stunden begrenzt. Damit kann es künftig bei Veranstaltungen Strafzettel geben.

Von Alexander Rekow Aktualisiert: 21.4.2021, 13:34
Am Kulturhaus darf nur noch maximal zwei Stunden geparkt werden. Dagegen hat Die Linke Widerspruch eingelegt.
Am Kulturhaus darf nur noch maximal zwei Stunden geparkt werden. Dagegen hat Die Linke Widerspruch eingelegt. Foto: Antje Mewes

Salzwedel. „Es ist 19.45 Uhr, in 15 Minuten müssen die Autos weg sein“, erinnerte Marco Heide (Die Linke) die Mitglieder des Bauausschusses. Denn die Sitzung hatte 18 Uhr begonnen, die Höchstparkdauer an den seitlichen Parkplätzen des Kulturhauses ist seit diesem Monat aber auf nur zwei Stunden begrenzt. „Das ist sehr unglücklich“, so Heide in Richtung Bürgermeisterin Sabine Blümel.

Ich habe es so beschlossen.

Bürgermeisterin Sabine Blümel

Unglücklich insofern, als dass Besucher nun bei Veranstaltungen im Grauen Wilhelm um Unterbrechung des Programms bitten müssen, damit jeder seine Parkuhr am Auto weiterdrehen kann, um keinen Strafzettel zu riskieren. Da das eigentlich verboten ist, müsste theoretisch nach zwei Stunden die große Rochade beginnen. Heißt: Alle steigen in ihre Autos, wechseln die Parklücken und stellen die Parkuhren wieder auf zwei Stunden. Bei einem mehrstündigen Programm, wie beispielsweise dem Bundesfinale von Local Heroes oder Messe-Veranstaltungen, die bereits ab dem Vormittag vorbereitet werden, eine sportliche Aufgabe.

„Ich habe das so beschlossen“, bekam Marco Heide von der Bürgermeisterin als Antwort. Bürger hätten wohl den Wunsch geäußert. „Das kann der Stadtrat sich nicht auf den Tisch ziehen.“ Außerdem sei das mit dem Verkehrsausschussvorsitzenden Lothar Heiser (CDU) abgestimmt.

Neue Parkregelung nicht verhältnismäßig

„Das ist eine Riesensauerei“, raunt hingegen der ehemalige Polizist Peter Klahs, der bis zu seinem Ruhestand die Stadtverwaltung in Verkehrsfragen beraten hat. „Die Sache ist 2018 schon einmal geprüft worden, mit den Trägern für öffentliche Belange“, erinnert er sich. Unterm Strich sei man zum Ergebnis gekommen, dass die heutige Parkregelung dort nicht verhältnismäßig sei. Es habe schlichtweg keinen Grund gegeben, keine außergewöhnlichen Umstände, die eine zeitliche Begrenzung der Höchstparkdauer rechtfertige.

Nun liegt der Ball beim Landkreis, genau genommen der Kommunalaufsicht. Diese prüft nun aufgrund des Widerspruchs der Linksfraktion, ob die Bürgermeisterin nicht hätte den Stadtrat als ihren obersten Dienstherren bei der Entscheidung mitnehmen müssen. Es ist nach dem Widerspruch zum Rathausturmplatz der zweite in kurzer Zeit.