1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Salzwedel
  6. >
  7. Parken im Stadtkern verärgert Autofahrer

STVO Parken im Stadtkern verärgert Autofahrer

Einige Zentimeter mit den Reifen auf der Straße: Knöllchen. Salzwedeler stört die Parksituation im Zentrum.

Von Alexander Rekow 24.05.2019, 09:43

Salzwedel l „Ich wollte doch nur Platz machen“, ärgert sich ein auswärtiger Autofahrer (Name der Redaktion bekannt) auf der Neuperverstraße. Wie der Transporter im Bild, stellte er sein Fahrzeug auf den Gehweg. „So will es ja das Verkehrszeichen.“ Doch dabei stellte er fest, dass Fußgänger mit Kinderwagen oder anderem sperrigen Utensil nicht mehr gefahrlos an seinem Fahrzeug vorbeikommen. Also rückte er leicht nach links. „Die Räder standen nur wenige Zentimeter auf der Straße“, sagt er.

Doch dann näherte sich sein Problem in Person eines Politeurs. Ergebnis: ein Knöllchen. Einem weiteren Autofahrer aus Salzwedel vor ihm erging es genauso. Beide Kraftfahrer waren sich einig: So ergibt das Parksystem der Neuperverstraße keinen Sinn. Auf der anderen Straßenseite ein ganz anderes Bild. Dort dürfen Fahrzeuge nicht auf den Gehweg halten, sonst gibt es ebenfalls Knöllchen. Auch dies geschieht regelmäßig, weshalb Politessen den Bereich kontrollieren. „Das soll verstehen wer will“, meint der Kraftfahrer.

Generell sei an der Neuperverstraße an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren, erklärt Stadtsprecher Andreas Köhler zur besagten Parksituation. Heißt: Es muss geparkt werden, wie es die Beschilderung ausweist, also auf dem Gehweg, und keine 30 Zentimeter auf der Straße. Ob dann für Fußgänger oder gar Rollatornutzer noch ausreichend Platz ist oder nicht – Recht ist Recht.

Was den auswärtigen Fahrer dazu brachte, seine Geschichte der Volksstimme zu erzählen, ist allerdings, dass ein weiterer Fahrer ein Ordnungsgeld für das Wort „Abzocke“, gerichtet an den Politeur, bezahlen sollte. Das habe ihm zumindest der andere beteiligte Fahrer erzählt. Ob es tatsächlich dazu kam, habe er indes nicht selbst beobachtet.

Wenn dem tatsächlich so gewesen wäre, wäre es nicht rechtens, erklärt Köhler dazu. Zum Vorwurf direkt nimmt die Stadt zwar keine Stellung, allerdings macht Köhler die Sachlage klar: „Außendienstmitarbeitern ist die Entgegennahme von Bargeld nicht erlaubt“, betont er. Eine Barzahlung sei ausschließlich im Bürgerbüro möglich. Und dies auch nur für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. „Eventuelle Beleidigungen gegenüber den Außendienstmitarbeitern“, die „bedauerlicherweise sehr häufig festzustellen“ seien, wären Sache der Strafverfolgungsbehörden.

Das Wort „Abzocke“ sei übrigens auch keine Beleidigung, stellt Anwalt Carsten Meyer von der Rechtsanwaltsanzlei Meyer & Meyer in Salzwedel auf Nachfrage der Volksstimme klar. Vielmehr sei das Wort „Abzocke“ durch die Meinungsfreiheit gedeckelt.