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Tierschutz Mehr als 80 Tiere aus Haus gerettet

Einen schweren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz hat das Veterinäramt in Trüstedt im Altmarkkreis Salzwedel geahndet.

Von Antje Mewes 16.04.2020, 15:00

Salzwedel/Trüstedt l Besorgte Bürger hatten sich an das Veterinäramt des Kreises gewandt. Was die Amtstierärzte bei einer unangekündigten Kontrolle eines Tierhalters in Trüstedt vorfanden, erforderte ein rigoroses Durchgreifen, wie der Altmarkkreis am 15. April mitteilte. 10 Hunde, 26 Katzen, 7 Nagetiere und mehr als 40 Stück Geflügel wurden eingezogen und anderweitig untergebracht.

Der Besitzer hatte sie nicht artgerecht gehalten. Die Mitarbeiter des Veterinäramtes fanden eine Vielzahl der Tiere im Wohnhaus vor. Sie waren vernachlässigt, sodass eine andere Unterbringung zwingend notwendig war. Jetzt wird gegen den Trüstedter wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt und die Anordnung eines generellen Haltungs- und Betreuungsverbots für Tiere geprüft, informierte Kreissprecherin Birgit Eurich.

Bereits vor einigen Wochen mussten einer Frau aus dem Altmarkkreis sechs Pferde, drei Esel und ein Muli entzogen werden, weil sie nicht artgerecht gehalten und versorgt waren. Sie leben jetzt im Tierheim Ahlum und werden von den Mitarbeiterinnen Anja Deutsch und Annika Bollert betreut. Inzwischen haben sie sich erholt. Ihr Pflegezustand, vor allem der Hufe und Zähne, sei sehr schlecht gewesen. Einige der zum Teil schon recht betagten Tiere waren krank.

Beides keine Einzelfälle. Doch wie sollten sich Tierhalter verhalten, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, für ihre Tiere zu sorgen? „Bei einer zeitlich begrenzten Überforderung aufgrund persönlicher Lebensumstände empfiehlt es sich, Hilfe von Dritten zu erfragen“, erklärt die Kreissprecherin. Eine Möglichkeit sei, dass Freunde oder Bekannte den Tierhalter vorübergehend bei der Versorgung der Tiere unterstützen. Wer feststellt, dass er mit der Haltung seiner Tiere finanziell oder persönlich langfristig, gegebenenfalls auch dauerhaft überfordert ist, sollte sie freiwillig abgeben. Zum Wohl der Tiere und um gravierenden Tierschutzverstößen vorzubeugen. Infrage komme ein Verkauf oder eine unentgeltliche Abgabe an Dritte. Inserate oder die Kontaktaufnahme zu Viehhandelsunternehmen seien dafür ein Weg.

Die regionalen Tierheime sind ebenfalls ein Rettungsanker in der Not, wenn es sich um Heimtiere oder Pferde handelt, die anderweitig untergebracht werden müssen, lautet ein weiterer Rat. Dabei besteht dann die Option, sie an geeignete Halter weiterzuvermitteln. Eine bessere Lösung, als wenn die Mitarbeiter des Veterinäramtes aktiv werden müssen. Die werden meist von Anwohnern über Zustände in schlechten Tierhaltungen informiert.

Oft sind die „schwarzen Schafe“ dem Amt von vergangenen Kontrollen bekannt. Wenn eine Beschlagnahme der Tiere unvermeidlich ist, gibt es mit den Einrichtungen in Ahlum und Gardelegen, trotz der Schließung des Tierheims in Salzwedel, ausreichend Kapazitäten für eine Unterbringung, erklärt Eurich.

Ungeachtet der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie sind die Kreis-Veterinäre weiterhin zu den notwendigen Tier- und Seuchenschutzkontrollen unterwegs. „Selbstverständlich unter Einhaltung aktuell verschärfter Sicherheitsvorschriften“, erklärt die Kreissprecherin. Das bedeutet Handschuhe, Mundschutz und zwei Meter Abstand zu anderen Personen.