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Tourismus Wenn Steinbarke und Riese vom Kreisel grüßen

Das Aufstellen von Figuren auf Kreisverkehren ist abermalsThema in Salzwedel. Doch die Lage ist verzwickt.

Von Antje Mewes 09.04.2019, 09:38

Salzwedel l CDU-Stadtrat Peter Fernitz möchte die Kreisverkehre der Hansestadt aufgepeppt sehen. Nicht nur mit einer entsprechenden Bepflanzung, sondern auch mit für Salzwedel typischen Bauten. Ein Thema, das nicht neu ist. Bereits vor sechs Jahren sollte auf dem Kreisel in Chüttlitz eine Erdgasfackel aufgebaut werden. Nach mehreren abgelehnten Anläufen hat der Erdgas-Traditionsverein von dem Vorhaben Abstand genommen und die Fackel inzwischen vor der Schwimmhalle aufgebaut. Im Gespräch waren damals auch eine Steinbarke auf dem Fuchsbergkreisel und auf dem Warthekreisel die Sagenfigur des Riesen Jan Kahle.

Statt der Steinbarke könne ja auch ein Jeetzekahn genommen werden, regte Fernitz im Bauausschuss an. Bürgermeisterin Sabine Blümel erinnert daran, dass die Stadt nur für ihre eigenen Verkehrsanlagen entscheiden dürfe. „Bei allen anderen müssen die Partner mit ins Boot und bis jetzt ist nichts was geplant war genehmigt worden“, sagte sie.

Ein Umstand der Stadtratsmitglied Jost Fischer (Freie Fraktion) aufregt. „Alles, was wir angedacht haben, wurde abgelehnt, warum?“, fragte er in der Sitzung. In anderen Städten seien die Kreisverkehre mit allem Möglichen gestaltet. Sie seien schließlich „die Eingangstore“ zur Stadt. Die Verwaltung sollte intervenieren.

Ein gesetzliche Änderung sei Schuld, erklärte Märchenpark-Chefin Cornelia Wiechmann. Sie hatte sich für das Aufstellen des Sagen-Riesen eingesetzt. Wenn andere Städte ihre Kreisel noch bebaut haben, seien das Altbestände.

„Die verkehrsrechtliche Latte für solch ein Objekt ist sehr hoch“, erklärt Andreas Tempelhof, Pressereferent im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr. Letztlich hafte derjenige, der der Aufstellung zustimmt, dafür, dass von derartigen Objekten keine Gefahren ausgehen. Im Merkblatt der Straßenverkehrsordnung für die Anlage von Kreisverkehren ist vorgeschrieben, dass auf der Insel keine starren Hindernisse sein dürfen, denn sie würden bei einem Anprall eines Kraftfahrzeugs zu schweren Unfallfolgen führen. Dies gelte insbesondere für Bäume, Mauern, steile und hohe Einfassungen, Aufschüttungen, Lichtmaste oder Kunstobjekte. Außerdem müssten unter anderem die Erkennbarkeit des Kreisels, Übersichtlichkeit und die ungehinderte Befahrbarkeit gesichert sein.