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Urteil Bewährung für Missbrauch

Ein Vater aus Salzwedel gesteht die Taten seiner Tochter und wird vom Amtsgericht zu zwei Jahren Haft, auf vier Jahre Bewährung verurteilt.

Von Mike Kahnert 08.11.2018, 11:43

Salzwedel/Stendal l In drei Fällen hat ein Vater aus Salzwedel seine minderjährige Tochter sexuell missbraucht. Im Landgericht Stendal tagte deswegen das Amtsgericht Salzwedel und verurteilte den 37-Jährigen, der sich geständig zeigte.

Der Angeklagte hat insgesamt drei Töchter. Die Betroffene wurde im Dezember 2004 geboren und lebte später getrennt von ihrem Vater bei ihrer Mutter. Mit ihr hatte das Mädchen kein gutes Verhältnis, weswegen eine Familienhelferin die Mutter-Tochter-Beziehung wieder herstellen sollte. Die 58-jährige Beraterin sagte über das Opfer, dass ihr vor dem September 2017 „der Vater heilig war“, dem Monat der ersten Tat. Die heute 14-Jährige besuchte ihn bis dahin gerne, weil er ihr viele Freiheiten gab. Sie schliefen sogar gemeinsam in einem Bett.

Doch Mutter und Helferin bemerkten am 31. Januar 2018, dass etwas nicht stimmte. „Ich habe da noch ein großes Geheimnis“, sagte das Opfer leise im Vorbeigehen. Sie wollte es nicht laut aussprechen und schrieb auf Nachfrage Folgendes auf einen Zettel: „Naja, ich mag das halt nicht, dass Papa immer da runter geht und das macht“. Der 58-Jährigen war damit klar, worum es geht. Das Mädchen wurde 2016 bereits von einem Familienmitglied sexuell missbraucht, dem Lebensgefährten der Großmutter mütterlicherseits. Dieser wurde im Mai 2017 in Gardelegen verurteilt. Der Vater bestritt seine Taten Anfang 2018 noch.

Die ersten beiden Taten Mitte/Ende September und im November waren laut Gericht die schwerwiegendsten. Das Mädchen war in diesem Zeitraum noch 13 Jahre alt. Beide Abende liefen ähnlich ab. Vater und Tochter begaben sich gegen 21 Uhr in das Bett des Vaters zur Nachtruhe. Das Mädchen lag mit dem Gesicht zur Wand und dem Rücken zum Angeklagten. Dieser fing an, das Mädchen unsittlich zu berühren. Der Unterschied beim Abend im November war, dass dieses Mal die Brüste direkt berührt wurden. Bei der dritten Tat, Ende Dezember, drehte sich das Opfer nach den ersten Versuchen des Vaters in die Decke ein. An dem Abend gab es keine weiteren Berührungen.

„Warum haben Sie das dreimal gemacht?“ fragte Richter Klaus Hüttermann. Sinngemäß fiel diese Frage mehrmals während der Verhandlung. Der Angeklagte konnte oder wollte in keinem Fall eine klare Antwort geben. „Neugier? Kann ich nicht sagen“, gab er lediglich an. Heute befindet sich die 14-Jährige in psychologischer Therapie. Um dem Erfolg der Behandlung nicht im Wege zu stehen, wurde auf die Aussage des Mädchens verzichtet.

Im Strafmaß berücksichtigt wurde, dass der Vater ein Geständnis ablegte, noch nicht vorbestraft ist und wohl keinen Kontakt mehr zum Kind haben wird. Der Salzwedeler wurde wegen sexuellen Missbrauchs an einem Kind und einer Schutzbefohlenen zu zwei Jahren Haft verurteilt, die zu vier Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden. Zusätzlich wurde er verpflichtet, an einer Sexualtherapie teilnehmen.