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TierseucheVogelgrippe: 30000 Puten müssen in Rohrberg getötet werden

In einem Putenbestand in Rohrberg ist die Geflügelpest (Vogelgrippe) nachgewiesen worden. Im Altmarkkreis muss deshalb ab sofort alles Gefügel im Stall gehalten werden.

Von Antje Mewes Aktualisiert: 10.12.2021, 16:42
Ein imposanter Truthahn, landläufig Pute genannt. In Rohrberg müssen wegen eines Ausbruchs der Geflügelpest 30.000 Puten getötet werden.
Ein imposanter Truthahn, landläufig Pute genannt. In Rohrberg müssen wegen eines Ausbruchs der Geflügelpest 30.000 Puten getötet werden. Symbolfoto: dpa

Salzwedel - Im Altmarkkreis Salzwedel gibt es einen Ausbruch der Geflügelpest. Betroffen ist ein Putenbestand in Rohrberg. Den Haltern waren gesundheitliche Probleme bei den Tieren aufgefallen, zudem gab es erhöhte Verluste in der Herde.

Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes nahmen umgehend Untersuchungen und Probenentnahmen vor und verhängten eine Betriebssperre. Im Labor des Landesamtes für Verbraucherschutz wurde in den Proben noch am selben Tag das hochpathogene Aviäre Influenzavirus vom Typ H5 nachgewiesen, informiert das Presseteam des Altmarkkreises.

Betroffen ist ein Bestand von 30.000 Puten. Alle Tiere müssen zum Schutz vor der Ausbreitung der meldepflichtigen Tierseuche getötet und unter strengsten Hygienebedingungen entsorgt werden, erklärt Kreissprecherin Birgit Eurich auf Nachfrage.

Aufstallpflicht im Kreis

Im Altmarkkreis gilt deshalb ab sofort eine Aufstallpflicht für sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse). Die Tiere sind in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung zu halten, die das Eindringen von Wildvögeln und deren Kot verhindert.

Zudem hat der Kreis um den Ausbruchsbetrieb eine Sperrzone mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet. Darin befinden sich die Ortschaften Ahlum, Beetzendorf, Rohrberg und Wohlgemuth. Mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb ist eine Überwachungszone festgelegt. In beiden Gebieten gelten Restriktionen hinsichtlich der Beförderung von Geflügel und seinen Produkten. Einzelheiten dazu sind in Allgemeinverfügungen auf der Homepage des Kreises unter Landkreis/Bekanntmachungen nachzulesen.

Die Amtstierärzte appellieren an alle Geflügelhalter, im Bestand auftretende Krankheitsanzeichen und Tierverluste unverzüglich dem Veterinäramt zu melden und keine fremden Personen in die Ställe zu lassen. Futter, Einstreu, Wasser und Gerätschaften sind vor Wildvögeln sicher aufzubewahren.

Kontakt: 03901/84 04 16 oder 03901/84 04 24, vetamt@altmarkkreis-salzwedel.de