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Waffenschein Weder Pfefferspray noch Schreckschuss-Knarre

Die Anzahl der ausgestellten Kleinen Waffenscheine ist im Altmarkkreis nach einem Hoch vor drei Jahren wieder rückläufig.

Von Antje Mewes 23.09.2019, 04:00

Salzwedel l Deutschlandweit verfügen immer mehr Menschen über die Erlaubnis, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen zu besitzen. Dafür ist der Kleine Waffenschein erforderlich. Er kann beim Altmarkkreis beantragt werden. Bevor er für eine Gebühr von 66 Euro ausgestellt wird, erfolgt eine sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung. Dafür wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle eingeholt. Zudem muss der Antragsteller das 18. Lebensjahr vollendet haben und über eine ausreichende körperliche und geistige Eignung verfügen, informiert Kreissprecherin Birgit Eurich.

Die Beamten des Polizeireviers im Altmarkkreis haben bisher nicht festgestellt, dass vermehrt Träger derartiger Waffen unterwegs sind. Wenn sie im polizeilichen Alltag bei Personen-, Fahrzeugkontrollen oder Durchsuchungen von Wohnungen, mit Schreckschusswaffen oder ähnlichen Gegenständen konfrontiert werden, prüfen sie, ob die jeweilige Person sie besitzen darf. Und sie kontrollieren, ob mit den Waffen alles in Ordnung ist. Wenn ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt, leiten sie entsprechende Ordnungswidrigkeitsanzeigen oder Strafverfahren ein, informiert Kriminalrat Heiko Timme auf Anfrage.

Er sieht übrigens keinen Grund, sich derart zu bewaffnen und betrachtet die Entwicklung, dass zunehmend mehr Bürger eine Erlaubnis dafür beantragen, skeptisch. Der Schutz der Bevölkerung obliege den zuständigen Behörden und der Polizei. „Die Polizeibeamten sind geschult und auch ausgerüstet, um Gefahren von Personen oder Gegenständen abzuwenden“, betont er. Zwar sei die Erteilung des Kleinen Waffenscheines an bestimmte Auflagen gebunden, damit sei der Besitzer einer Schreckschusswaffe aber noch nicht in der Lage, in bedrohlichen Momenten richtig zu reagieren. Und daraus könnten sich weitere Risiken oder rechtliche Konsequenzen ergeben.

Die Sicherheitslage im Altmarkkreis biete keinen Anlass, sich mit Schreckschusswaffen auszurüsten. Timme: „In Gefahrensituationen sollte vielmehr die Hilfe der Polizei in Anspruch genommen werden.“

Wer Angst davor habe, überfallen oder belästigt zu werden, sollte auch nicht zu Pfefferspray oder Ähnlichem greifen, um sich zu verteidigen. Auch wenn dieses freiverkäuflich und in jüngerer Zeit stärker nachgefragt ist. Wer es einsetzt, kann der Körperverletzung bezichtigt werden. Zudem kann jegliche Aufrüstung vom vermeintlichen Angreifer in seine Gewalt gebracht und genutzt werden, mahnt Polizeisprecher Frank Semisch. Wird eine vermeintliche Notwehrsituation im Nachhinein nicht anerkannt, müsse derjenige, der jemanden verletzt hat, am Ende noch die Arztkosten zahlen, warnt Semisch. Er empfiehlt, sich einen Taschenalarm zuzulegen, um in brenzligen Situationen auf sich aufmerksam zu machen.

Nicht nur Schreckschusswaffen sind mit Auflagen belegt. So ist es verboten, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als zwölf Zentimetern mit sich zu führen. Es denn, es liegt ein berechtigtes Interessen vor, etwa bei der Ausübung des Berufes, der Brauchtumspflege oder im Sport.