Wildunfälle Wenn Bambi um die Ecke kommt
Wie verhindert man einen Wildunfall? Salzwedels Kreisjägermeister und die Polizei geben Tipps.
Salzwedel l Nun gilt wieder die dunkle Winterzeit. „Das ist die Zeit, in der die Paarungszeit des Dam- und Rotwildes beginnt“, weiß Kreisjägermeister Hans-Ulrich Brückner. Auch der ADAC warnt davor, dass Tiere dämmerungsaktiv seien und auf der Suche nach Futter Straßen überqueren. „Gerade die vielen verschiedenen Gräser und Kräuter in den Straßengräben locken die Tiere an“, erklärt Brückner. Darum seien Unfälle außerhalb geschlossener Ortschaften Unfallursache Nummer eins,.
Untermauert wird die Aussage von den Zahlen der Polizei. Oberkommissar Peter Klahs aus dem Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel zählte bis Freitag, 23. Oktober, mehr als 1100 Wildunfälle im Altmarkkreis in diesem Jahr, wovon es innerorts nur fast drei Dutzend Mal gekracht habe. „Und wir stehen erst am Beginn der dunklen Jahreszeit“, warnt er. In ganz Sachsen-Anhalt habe es nach Angaben des ADAC im Jahr 2019 mehr als 15 000 Wildunfälle gegeben, 1000 mehr als im Jahr zuvor.
Die Polizei erwägt wegen dieser alarmierenden Anzahl an Wildunfällen, eine Wildunfallkommission einzuberufen, weil sie nicht allein Schutzvorrichtungen an allen gefährdeten Bereichen anbringen könne. Dazu gehören zum Beispiel Duftzäune und blaue Reflektoren an Leitpfosten. Letztere lenken das Licht der Scheinwerfer in den Wald ab und sollen so das Wild abschrecken.
Kreisjägermeister Brückner hält viel von den Maßnahmen, mahnt aber zur Vorsicht: „Die Tiere gewöhnen sich mit der Zeit an die Schutzvorrichtungen.“ Daher sollte der Standort öfter gewechselt und die Farben sollten ausgetauscht werden.
Ein Zusammenprall kann auch für den Menschen gefährlich sein – im schlimmsten Fall sogar tödlich enden. Das ist immer von der eigenen Geschwindigkeit abhängig. Daher hieß es schon in der Fahrschule: vorausschauend fahren. Der ADAC dazu: „Um der Gefahr von Wildunfällen vorzubeugen, sollte man die Fahrbahnränder stets im Blick behalten.“ So könne darauf regiert werden, wenn Wildtiere unvermittelt herausspringen würden. Häufig seien an der Stelle, an der ein Wildtier die Straße kreuze, auch immer noch weitere Tiere, auf die man sich einstellen müsse. Das Wild würde auch nicht immer auf dem kürzesten Weg flüchten, sondern auch mal vor dem Auto her, so der ADAC.
Daher lieber mal den Fuß vom Gas nehmen und langsamer fahren. „Hat man in der Ferne ein Tier auf der Straße entdeckt, gleich abblenden, dabei langsamer werden und hupen, um das Tier zu verjagen“, erklärt Kreisjägermeister Brückner. Doch egal, wie vorsichtig und vorausschauend man fahre, es könne immer zu einem Unfall kommen: Das Beste, was man machen könne, um einen Unfall zu verhindern, sei, sich an die Vorgaben der Verkehrszeichen zu halten.
„Ist ein Zusammenstoß unvermeidbar, bremst man ab und hält das Lenkrad ganz fest“, verdeutlicht Brückner. Ruckartiges Ausweichen führe nur dazu, dass der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verliere und schlimmstenfalls an einem Baum lande. Beherzigt man diese Punkte, „bleiben die Unfallfolgen für die Fahrzeuginsassen am geringsten“, sagt auch Polizeioberkommissar Klahs.
Er betont zudem die Wichtigkeit, nach einem Unfall die Polizei zu informieren, selbst wenn das Tier geflüchtet ist. „Dafür benötigt sie die genaue Position und das beteiligte Wild“, erklärt Brückner. „Das tote Tier sollte am besten an den Randstreifen gezogen werden, damit es nicht zu Folgeunfällen kommt“, schreibt auch der ADAC in einer Information über die Wildunfallgefahr. Zur Sicherheit aber nur mit Handschuhen, um der Gefahr von Krankheiten vorzubeugen. Sei das Wild dagegen verletzt, dürfe man sich keinesfalls nähern oder es berühren. Die Gefahr, selbst verletzt zu werden, sei zu groß. Die Polizei würde dann einen Jäger kontaktieren, der das verletzte Tier aufspüre und von seinem Leid erlöse.
Weiterhin mahnt der ADAC, dass angefahrenes Wild nicht mitgenommen werden dürfe, sonst drohe eine Anzeige wegen Wilderei. Das dürfe nur der Jagdpächter. Für die Versicherung stelle die Polizei oder der Jäger eine Wildbescheinigung aus, mit der die Versicherung den Schaden bezahlen müsse, so Brückner abschließend.