Natur Wie ein unverbauter Ausblick auf den Arendsee erhalten werden soll
Was ist baulich in welcher Größe und Höhe am Ufer unterhalb der Stadt erlaubt? Diese Frage beschäftigt Anlieger, Stadt und Kreis seit einigen Jahren. Nun ist ein Ende der Ungewissheit in Sicht.

Arendsee - Der Bauausschuss hat nichtöffentlich den Auftrag „Ingenieurleistungen B-Plan Seeparzelle“ an ein Büro vergeben. Dies hat Auswirkungen auf den Uferbereich des Arendsees. Und zwar konkret im Abschnitt zwischen der Seeterrasse und der Festwiese Bleiche.
Mit einem Bebauungsplan soll rechtliche Klarheit geschaffen werden. Dies ist nötig, damit zum Beispiel Baugenehmigungen erteilt werden können. Hintergrund: Dazu gab es in den vergangenen Jahren teils hitzige Diskussionen zwischen Privatbesitzern und Einheitsgemeinde auf der einen sowie Vertretern des Altmarkkreises Salzwedel auf der anderen Seite. Damit soll Schluss sein. In einem Satz ausgedrückt: Mit einem Bebauungsplan könnte grundsätzlich geklärt werden, was erlaubt ist und was nicht.
Die Besitzer werden gebeten, Auskünfte zu erteilen.
Norman Klebe, Bürgermeister
Dazu werden die Eigentümer demnächst Post erhalten, wie Bürgermeister Norman Klebe – der auch über die Auftragsvergabe des Bauausschusses informierte – auf Nachfrage erklärte: „Die Besitzer werden gebeten, Auskünfte zu erteilen.“ Dazu gehören zum Beispiel Details über die Bebauung, wenn vorhanden. Bereits errichtete Objekte sollen Bestandsschutz erhalten. Aber wenn ein neues kleines Gebäude entsteht, gilt künftig der Bebauungsplan als maßgeblich.
Dieser kostet rund 42.000 Euro. Finanziert wird er zum Teil von der Einheitsgemeinde. Wie Norman Klebe erklärte, geht es um rund 90 Parzellen. Bei dieser Zahl sind auch Flächen berücksichtigt, die öffentlich sind und bleiben sollen. Dazu gehören die Badestelle Kaskade und die Festwiese Bleiche. Die Kommune ist zudem im Besitz von elf Parzellen, die verpachtet sind.
Privat Eigentümer beteiligen sich finanziell
Private Eigentümer beteiligen sich ebenfalls – auf freiwilliger Basis. Die Verwaltung hatte diese vorher angeschrieben. Etwa 80 Prozent hätten zugesagt, pro Quadratmeter wird ein Euro fällig. Dieser Bebauungsplan liegt in Verantwortung der Einheitsgemeinde, die damit Rechtssicherheit schaffen wird.
Bei diesem Papier alleine werde es aber nicht bleiben. Norman Klebe ließ durchblicken: Für die Stadträte steht eine Aufgabe an. Die Kommunalpolitiker sollen sich überlegen, welche Bau- und Gestaltungsregeln künftig gelten. Dies werde dann in einer Seeparzellensatzung aufgelistet. Dabei gilt es natürlich, Baurecht zu beachten. Hinzu kommt: Der Altmarkkreis Salzwedel hat ebenfalls ein Wörtchen mitzureden. Und von dort gab es für die Stadt bereits Hinweise: Vom Seeweg aus soll der See sichtbar sein und der Naturschutz müsse beachtet werden. Dies hat Auswirkungen auf die Freiheit beim Gestalten der Grundstücke.
Norman Klebe nannte als Beispiel Heckenhöhen. Es könnte festgelegt werden, diese dürfen zum Beispiel 1,20 Meter – so sein Vorschlag – nicht überschreiten. Darüber entscheidet der Stadtrat. Einen alten Entwurf für solch ein Papier mit der Überschrift „Satzung der Stadt Arendsee über örtliche Bauvorschriften am Uferbereich des Arendsee“ gibt es bereits. Es stammt vermutlich von Anfang der 2000er Jahre. Denn es wird die Bauordnung Sachsen-Anhalt mit der Fassung vom 9. Februar 2001 angegeben. Dieser Entwurf könnte als Ideen-Grundlage für Diskussionen der Kommunalpolitik dienen. Einige der dort verfassten Regeln müssten aber angepasst werden, da es inzwischen veränderte Gesetze gibt.
Ideen
- Zäune und Hecken dürfen nicht höher als ein Meter sein.
- Die Höhe von Gebäuden wird auf 2,50 Meter beschränkt.
- Die Grundstücke sollen ausschließlich mit naturbelassenen Materialien (außer Steine) eingezäunt werden.
- Maschendraht ist nur zum vorübergehenden Schutz von Heckenpflanzen erlaubt.
- Quelle: Ein alter Entwurf für eine Seeparzellensatzung von Anfang der 2000er Jahre.