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Pandemie Wo das Ordnungsamt im Altmarkkreis hinschaut und welche Strafen drohen

Mit der aktuellen Eindämmungsverordnung gehen wieder neue Regeln einher. Nun ist die 2G-Regelung verstärkt in den Alltag der Menschen eingezogen. Doch was bedeutet das konkret?

Von Alexander Rekow 09.12.2021, 05:00
Ordnungsamtsmitarbeiter des Altmarkkreises und der Städte kontrollieren die Einhaltung der 2G-Regelung.
Ordnungsamtsmitarbeiter des Altmarkkreises und der Städte kontrollieren die Einhaltung der 2G-Regelung. Foto: dpa

Salzwedel - „Weiterhin gilt es, eigene Interessen zurückzustellen und freiwillig das Gemeinwohl zu stärken.“ So steht es in der 15. Eindämmungsverordnung des Landes vom 6. Dezember. Und mit dieser gehen auch wieder Regeln einher, die das gesellschaftliche Leben maßgeblich beeinflussen. In erster Linie für jene, die weder vollständig geimpft noch genesen sind.