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Pandemie Wo das Ordnungsamt im Altmarkkreis hinschaut und welche Strafen drohen

Mit der aktuellen Eindämmungsverordnung gehen wieder neue Regeln einher. Nun ist die 2G-Regelung verstärkt in den Alltag der Menschen eingezogen. Doch was bedeutet das konkret?

Von Alexander Rekow 09.12.2021, 05:00
Ordnungsamtsmitarbeiter des Altmarkkreises und der Städte kontrollieren die Einhaltung der 2G-Regelung.
Ordnungsamtsmitarbeiter des Altmarkkreises und der Städte kontrollieren die Einhaltung der 2G-Regelung. Foto: dpa

Salzwedel - „Weiterhin gilt es, eigene Interessen zurückzustellen und freiwillig das Gemeinwohl zu stärken.“ So steht es in der 15. Eindämmungsverordnung des Landes vom 6. Dezember. Und mit dieser gehen auch wieder Regeln einher, die das gesellschaftliche Leben maßgeblich beeinflussen. In erster Linie für jene, die weder vollständig geimpft noch genesen sind.

Ihnen sind Treffen im öffentlichen und privaten Raum nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und bis zu zwei weiteren Menschen gestattet, einschließlich der zum Haushalt gehörenden Kinder bis zum 14. Lebensjahrs, erklärt der Altmarkkreis.

Einschränkungen gibt es zudem in der Gastronomie. Dort greift die 2G-Regelung, egal ob Außen- oder Innengastronomie. „Ein Verantwortlicher der Gaststätte hat die wirksame Zugangskontrolle zu gewährleisten“, erläutert Inka Ludwig vom Presseteam des Landkreises. Sprich: ob der Gast vollständig geimpft oder genesen ist. „Jeweils in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.“ Dies müsse dem Wirt im Original vorgelegt werden.

Frust im Einzelhandel

Der Einzelhandel, wo seit dem 6. Dezember ebenfalls die 2G-Regelung greift, soll nun ebenfalls überprüfen, ob die Kunden geimpft oder genesen sind. Dies stößt bei einigen Salzwedeler Händlern auf wenig Verständnis. „Ich bin doch nicht der Gesundheitsminister“, sagte Modehändlerin Delia Weiland kürzlich, als sich die Volksstimme im Einzelhandel umhörte. Zudem kommt die 2G-Regelung für viele Einzelhändler zur Unzeit, läuft doch das elementar wichtige Weihnachtsgeschäft an.

Ähnlich ist es in der Gastronomie, wo nun für gewöhnlich die Reservierungen für die Adventszeit eingehen und Tische für das Festessen an den Feiertagen gebucht werden. Doch um die Verordnung und damit 2G-Regel kommen die Wirte und Händler nicht umhin.

„Ob der Verantwortliche im Einzelhandel oder in der Gastronomie seiner Verpflichtung nachkommt, wird vom Landkreis und den Städten überwacht“, stellt Inka Ludwig klar. Erst kürzlich habe es dahingehend erste Kontrollen gegeben. Die kontrollierten Unternehmen seien ohne Beanstandungen geblieben.

Strafen bei Verstößen

Sollte es aber zu Verstößen kommen, kann es mitunter teuer werden, wie im Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz nachzulesen ist. Hält sich der Wirt in seinem Gasthaus beispielsweise beim Einlass seiner Gäste nicht an 2G, werden 1000 Euro fällig. Ebenso teuer wird es, wenn mehr Besucher zur Veranstaltung kommen, als erlaubt.

Mächtig ins Geld kann es auch für Privatpersonen gehen, die eine große Sause mit hunderten Menschen feiern, denn in dem Fall liegt die Strafe bei 250 Euro. Mit 50 Euro kann zur Kasse gebeten werden, wer seine Maske dort nicht trägt, wo sie vorgeschrieben ist.

„Zukünftig soll die Einhaltung der Hygieneregeln, insbesondere des Mindestabstandes und des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, neben dem Impfen und Testen eine Rückkehr zur Normalität ermöglichen“, heißt es weiter in der Eindämmungsverordnung.

Der Altmarkkreis möchte, wie Inka Ludwig abschließend erklärt, mit Aufklärungsgesprächen jene Teile der Bevölkerung erreichen, die der Verordnung und den Impfangeboten bisher skeptisch gegenüber stehen.