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INNENGASTRO, KINO, FITNESSSTUDIOS, FREIBÄDER Zu viele Corona-Fälle: Im Altmarkkreis Salzwedel gilt in diesen Bereichen bald wieder eine Testpflicht

Zwei Infektionsherde sorgen dafür, dass im Altmarkkreis Salzwedel die Corona-Maßnahmen wieder verschärft werden. Landrat Michael Ziche appelliert an alle Einwohner.

Aktualisiert: 02.08.2021, 16:56
Für viele Bereiche im Altmarkkreis Salzwedel gilt ab Mittwoch, 4. August, wieder eine Testpflicht. 
Für viele Bereiche im Altmarkkreis Salzwedel gilt ab Mittwoch, 4. August, wieder eine Testpflicht.  Symbolfoto: Matthias Bein/dpa

Salzwedel (ds) - Aufgrund der stark gestiegenen Corona-Fallzahlen gilt im Altmarkkreis Salzwedel in einigen Bereichen ab Mittwoch, 4. August, wieder eine Testpflicht für Personen, die nicht geimpft oder bereits genesen sind. Das teilte die Kreisverwaltung am Montagnachmittag (2. August) in einer Pressemitteilung mit.

Eine Familienfeier und ein Unternehmen im Kreis sind demnach "Schwerpunkte des Infektionsgeschehens". Am Montag meldete das Robert-Koch-Institut (RKI) zwar keine Neuinfektion in der Region, die Sieben-Tage-Inzidenz verharrte jedoch beim Wert von 40,9.

So beriet am Vormittag der Pandemiestab des Kreises. Daraus resultierte die Entscheidung, die Testpflicht ab dem 4. August wieder einzuführen. „Ich bedauere jedoch, dass wegen dieser wenigen Infektionsherde, nun wieder restriktivere Mittel zum Einsatz kommen müssen, die das Leben Vieler beeinflussen werden“, wird Landrat Michael Ziche (CDU) zitiert. Er appellierte daran, angesichts der aktuellen Entwicklung im Kreis weiterhin Masken- und Abstandspflicht einzuhalten sowie die Impfmöglichkeiten zu nutzen.

Somit gilt ab Mittwoch, 4. August 2021, wieder die Testpflicht für:

  • soziokulturelle Zentren, Bürgerhäuser, Seniorenbegegnungsstätten, Angebote der Mehrgenerationenhäuser
  • innerhalb geschlossener Räume von Gaststätten
  • außerschulischen Bildungsangeboten öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen
  • Kultureinrichtungen (u.a. Kinos, Theater, Konzerthäuser)
  • sowie Spielhallen/-banken, Tierhäuser, zoologischen und botanischen Gärten, Sportkursen, Saunen und Dampfbäder
  • organisierter Sportbetrieb und Sportkurse insbesondere in Fitness- und Sportstudios
  • Schwimmhallen

Die Regelung anhand der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gilt so lange bis der Inzidenzwert im Landkreis sieben Tage lang wieder unter 35 liegt.