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Gericht Prozess für Tankstellen-Räuber

Drei Jugendliche, die eine Tankstelle überfallen haben sollen, stehen derzeit in Schönebeck vor Gericht.

Von Massimo Rogacki 02.12.2015, 17:55

Schönebeck l Im Prozess um drei mutmaßliche Tankstellen-Räuber aus Schönebeck kamen am zweiten Verhandlungstag Jugendgerichtshilfe, Staatsanwaltschaft und Verteidiger zu Wort. Die Männer (16/17/22 Jahre alt) sollen im Oktober des letzten Jahres eine Tankstelle in der Jakobstraße überfallen und Geld, Tabakwaren und Spirituosen erbeutet haben (die Volksstimme berichtete). Vorher sollen sie die Verkäuferin Ursula W.* in einen Hinterraum der Tankstelle gedrängt haben. W. hatte bereits ausgesagt, sie leide an Angstzuständen und habe ihren Arbeitsplatz wechseln müssen.

Gehört wurde ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe, der vom schulischem Scheitern, den bisherigen Straftaten und nicht geleisteten Sozialstunden des Angeklagten Justin R.* (16) berichtete. Er schlug vor, eine mögliche Jugendstrafe des Angeklagten sechs Monate auf Bewährung auszusetzen. Er dürfe in diesem Zeitraum nicht gegen Auflagen verstoßen. Der Staatsanwalt sagte, er bewerte den Überfall als „schweren Raub in minder schwerem Fall“. Auch er plädierte dafür, eine etwaige Jugendstrafe für R. über sechs Monate auszusetzen. Der Verteidiger von Justin R. folgte dem Staatsanwalt weitestgehend und sprach von einer „letzten sechsmonatigen Chance.“

Im Fall des ebenfalls angeklagten Dominic K.* (17) sprach sich der Vertreter der Jugendgerichtshilfe für eine Verwarnung und die Ableistung von Sozialstunden aus, da er „nicht federführend“ gehandelt habe und vorher „nie in Erscheinung“ getreten sei. Laut Staatsanwalt soll Dominic K. sechs Monate betreut werden und gemeinnützige Stunden ableisten. Für den bereits vorbelastetem Angeklagten Jakob L.*(22) forderte der Staatsanwalt ein Gesamtstrafmaß von zwei Jahren und vier Monaten. Dessen Verteidiger sah das anders. Es handele sich nicht um schweren Raub, die Gewalteinwendung gegenüber Ursula W. sei fraglich. Zudem sei die Tat laienhaft ausgeführt worden. Er halte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung für angemessen.

 In Bezug auf den Ablauf des Überfalls sprach der Staatsanwalt von „einem arbeitsteiligen Vorgehen“. Der Tatbestand des schweren Raubes sei deshalb gerechtfertigt, weil eine Machete und ein Messer mitgeführt worden seien. Zudem sei gezielt versucht worden, die Tankstellen-Angestellte - wenn auch ohne größere Gewaltanwendung - „auszuschalten“. Das Urteil wird am 8. Dezember verkündet.

*Namen von der Redaktion geändert