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Gericht Geschäftsführer befördert sich

Der Ex-Geschäftsführer des Abwasserzweckverbandes Calbe sitzt wieder auf der Anklagebank.

Von Franziska Ellrich 04.12.2015, 02:06

Magdeburg/Calbe l Mai 2012: Das Rechnungsprüfungsamt des Salzlandkreises stellt fest, dass der Abwasserzweckverband „Saalemündung“ Verträge abgeschlossen hat - ohne die entsprechenden Beschlüsse der Verbandsversammlung. Daraufhin kommt es zu einem Gespräch zwischen dem damaligen Verbandsgeschäftsführer Michael Tecklenburg und Sabine von dem Bussche von der Kommunalaufsicht des Kreises. Von dem Bussche gibt dem Ex-Geschäftsführer 18 Tage Zeit, in einem Bericht alles zu erklären.

Anfang Juli folgt eine Versammlung, Tecklenburg informiert die Mitglieder über sein Projekt, bei dem aus der Asche von verbranntem Klärschlamm Phosphat-Dünger entstehen soll. Tecklenburg ist laut Volksstimme-Informationen in einem Patentantrag von 2010 für so ein Verfahren als Erfinder gelistet. Die Situation in der Versammlung ist angespannt, erster Unmut über „Alleingänge“ wird laut von dem Bussche deutlich. Drei Wochen später kündigt Tecklenburg seinen stellvertretenden Geschäftsführer, sagt ihm schriftlich eine Abfindungszahlung in Höhe von 25 000 Euro zu. Tecklenburg wird vorgeworfen, eine drohende fristlose Kündigung damit verhindert haben zu wollen. Nur wenige Tage danach ist die nächste Versammlung anberaumt - Vertreter aus der Wissenschaft, Mitglieder anderer Verbände sind eingeladen, die Idee der Klärschlamm-Verwertung soll präsentiert werden. „Und dann nahm das Drama seinen Lauf“, erklärt Tecklenburg am Donnerstag vor dem Magdeburger Landgericht.

Was der 46-Jährige meint: Die geladenen Gäste müssen die Versammlung verlassen, für Tecklenburg gibt es die Suspendierung. Und wenig später die Abwahl. Strafanzeige wird erstattet, ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Die Liste der Vorwürfe ist lang. Im September verurteilt das Amtsgericht den Angeklagten unter teilweisem Freispruch zu einer Geldstrafe von drei Monatseinkommen. 90 Tage je 100 Euro soll das für Michael Tecklenburg bedeuten. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte haben dagegen Berufung eingelegt.

Und genau diese Berufung zurückzunehmen, regt der Vorsitzende Richter Gerhard Köneke beim Prozessauftakt am Donnerstag wiederholt an. Die Staatsanwaltschaft ist allerdings dazu nicht bereit - zumindest nicht, bevor noch weitere wichtige Zeugen gehört wurden. Zeugen, die auch zur Aufklärung der umstrittenen Besoldung des damaligen Geschäftsführers in der Gruppe A 14 beitragen sollen. Tecklenburg erklärt gegenüber dem Richter, wie es zu dieser Gehaltssteigerung kam: Vor 2005 ist der Diplom-Verwaltungswirt im öffentlichen Dienst beim Land Sachsen-Anhalt beschäftigt. Seine Besoldungsgruppe lautet damals A 11. Tecklenburg wird vom Land abgeordnet, um den Zweckverband vor Ort mitzugründen. Daraufhin wird ihm die Stelle als Geschäftsführer angeboten. Seine Bedingung dafür ist die Einordnung in die Besoldungsgruppe A 14.

Nach seiner Wahl im Jahr 2005 zum Geschäftsführer legt die Versammlung allerdings fest: Die ersten zwei Jahre gilt A 13 und bei entsprechender Bewährung kann es dann eine Stufe höher gehen. So führte es Tecklenburg ab 2007 auch ein - ohne einen neuen Beschluss. „Aber wer hat denn dann ihre Bewährung festgestellt?“, hakt Richter Köneke nach. Der Angeklagte gibt an, nicht gewusst zu haben, dass für diese Beförderung die Einweisung in eine Planstelle von nöten sei. 18 000 Euro Schaden sollen dem Abwasserzweckverband laut Anklage dadurch entstanden sein.

Der Vorsitzende Richter macht gegenüber dem Angeklagten ganz deutlich: Wer seine Befugnis, über anderes Vermögen zu verfügen, missbraucht, macht sich strafbar. Und Michael Tecklenburg verfügte als Geschäftsführer über eine Menge Geld - der Jahresumsatz des Verbandes soll bei zwölf Millionen Euro liegen.