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Abfallentsorgung Plötzky: Müllärger im Bungalow-Gebiet

Die neuen Mülltonnen im Ferien-Bungalow-Gebiet Plötzky werden nicht an den Grundstücken abgeholt. Das sorgt für Unmut.

Von Bianca Oldekamp 17.05.2020, 01:01

Schönebeck/Bernburg l „Gerade wenn es im Sommer lange nicht geregnet hat und der Boden trocken ist, staubt es hier gewaltig“, sagt Siegfried Block und deutet auf den engen Weg zwischen den Bungalow-Grundstücken nahe des Kolumbussees in Plötzky. Ein Auto kann den schmalen Weg so gerade befahren. Doch der Staub sei gar nicht das größte Problem, wenn er daran denkt, dass er künftig eine Restmülltonne an eine der Zufahrtstraßen zu den Bungalows abstellen soll, damit der Kreiswirtschaftsbetrieb diese dort dann leeren kann.

Vielmehr macht er sich darüber Gedanken, wie er den Weg von rund 200 Metern mit der Tonne bewältigen soll. Denn deren Räder werden voraussichtlich in dem tiefen Sand einsacken und die Tonne würde sich deshalb nur schwerlich ziehen lassen. „Wir haben hier ja auch Leute, die weitere Wege zu der Stelle haben und noch älter sind als ich“, sagt der 71-Jährige Schönebecker.

Bungalow und Grundstück nahe dem Kolumbussee haben er und seine Frau bereits seit knapp 30 Jahren. Sie nutzen den Ort vor allem in den Sommermonaten. Müllgebühren mussten bislang sie noch nie zahlen, war das Bungalowgebiet doch auch nicht an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen. Das allerdings hat sich jetzt geändert.

Gezahlt werden müssen die Entsorgungskosten für die Restmülltonne am offiziell auch als Zweitwohnsitz angemeldeten Bungalow des Paares für das ganze Jahr, betragen insgesamt 49,80 Euro (12,45 Euro pro Quartal) und werden seitens des Salzlandkreises seit dem 1. Mai 2020 erhoben. Doch warum eigentlich auf einmal, wo es bislang über Jahrzehnte doch auch ohne Mülltonne vor Ort ging?

Hintergrund sind die neue Abfallgebührensatzung (Satzung über die Erhebung von Abfallgebühren im Salzlandkreis) und Abfallentsorgungssatzung (Organisation der Entsorgung im Kreis), denen die Kreistagsmitglieder im Herbst vergangenen Jahres mehrheitlich zugestimmt hatten.

Was die Erhebung von Entsorgungsgebühren im Salzlandkreis angeht, entstehen diese nach Paragraph 3, Absatz 1 der Abfallgebührensatzung, sobald ein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist. Und das soll das Freien-Bungalow-Gebiet rund um die Tiefenseen in Plötzky seit dem 1. Mai 2020 sein – ist es allerdings noch nicht ganz.

Denn im ersten Absatz des dritten Paragraphen der Abfallgebührensatzung heißt es weiter: „Dieses [der Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung] ist der Tag der erstmaligen Bereitstellung der Abfallbehälter.“ Doch ihr Abfallbehälter steht auch Familie Block noch nicht zur Verfügung.

Voraussichtlich am 25. oder 28. Mai sollen alle Anlieger die Tonnen bekommen, teilt Kreissprecher Marko Jeschor auf Volksstimme-Nachfrage mit. Erst dann kann der Restabfall im 14-Tages-Rhythmus vom Kreiswirtschaftsbetrieb an der breiteren Zufahrtstraße zu den Freizeit-Bungalows auch wirklich abgeholt werden.

Dass der Müll nicht zwangsläufig am eigenen Grundstück abgeholt werden muss, ist ebenfalls in der Abfallentsorgungssatzung geregelt. „Für Grundstücke, die nicht unmittelbar an einer für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße liegen, kann der Salzlandkreis zur ordnungsgemäßen Abfallentsorgung einen Stellplatz für Abfallbehälter zuweisen“, heißt es in Paragraph 10, Absatz 5.

Aber wie hat beispielsweise Familie Block bis dato ihren Müll entsorgt? „Ganz einfach“, sagt Siegfried Block „wir haben ihn vor Ort gesammelt, mit nach Hause genommen und dort schließlich entsorgt“ – getrennt nach Papier-, Plaste- und Restmüll.

Das, also die Entsorgung des Bungalow-Mülls über den heimischen Hausmüll, allerdings verstoße gegen das Gesetz, habe man dem 71-Jährigen bei einem Anruf in der Kreisverwaltung in Bernburg zum Thema erklärt.

Und es stimmt. Konkret verstoße dieses Vorgehen gegen Gesetze, wie Ralf Felgenträger, Leiter des Kreiswirtschaftsbetriebes des Salzlandkreises erklärt. Denn in der Abfallentsorgungssatzung des Kreises ist unter Paragraph 5 Absatz 2 heißt es: „Eigentümer von Grundstücken und Abfallerzeuger/Abfallbesitzer auf Grundstücken, haben [...] die Verpflichtung [Abfälle der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung zu überlassen (Benutzungszwang)], soweit auf diesen Grundstücken überlassungspflichtige Abfälle anfallen. Dass die Entsorgung dieses Abfalls gebührenpflichtig ist, regelt wiederum Absatz Paragraph 2, Absatz 2 der Abfallgebührensatzung.

Entsprechend, und da schon bald an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen, werden die Bungalow-Besitzer in Plötzky nicht drum herum kommen, den zumindest bei Trockenheit beschwerlichen Weg mit ihren Tonnen alle 14 Tage auf sich zu nehmen, um ihre Abfälle vor Ort entsorgen zu lassen.

Ralf Felgenträger erklärt zudem, dass die Bungalow-Besitzer nicht nur für die Entsorgung des anfallendes Restmülls zahlen. „Sie dürfen Sperrmüll und Grüngut bis zu einem Kubikmeter an den Wertstoffhöfen im Kreis ohne zusätzliche Kosten abgeben.“ Und Grüngut falle auf den Grundstücken in den Bungalowsiedlungen schließlich regelmäßig an. Auch das Schadstoffmobil dürfe ohne Extrakosten genutzt werden.

Und: Unabhängig von der Personenzahl, die in einem dieser Objekte wohnen, berechnet der Kreiswirtschaftsbetrieb einen Einwohnergleichwert, was einer Person und den bereits genannten Kosten von 49,80 Euro jährlich entspricht.

Zum Vergleich: Im Feriengebiet Dannigkow (Jerichower Land) zahle jeder „Haushalt“ laut Kreiswirtschaftsbetriebsleiter für die Müllentsorgung 92 Euro im Jahr.