Amt prüft Tierhaltung
Schönebeck/Staßfurt (fm) l Zur Volksstimme-Reihe "Thema der Woche" mit der Frage aus der vergangenen Woche "Sollte es grundsätzlich einen Hundeführerschein geben?" gibt es noch einen Nachtrag. Er bezieht sich auf inakzeptable Tierhaltung beziehungsweise Tierquälerei. Im Salzlandkreis ist die Kreisverwaltung verantwortlich dafür, dass tierschutzwidrige Zustände abgestellt werden. "Alle dazu zu treffenden Maßnahmen liegen in unserer Zuständigkeit", erklärt Dr. Christian Lutter vom Veterinäramt. Liegt der Verdacht einer Straftat vor, müsse die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung involviert werden. "In diesen Fällen zeigen wir den Verdacht an", versichert der Tierarzt.
"Der Amtstierarzt hat in begründeten Fällen das Betretungsrecht für Tierhaltungen und damit häufig auch für die Wohnung. Zustände, die nicht akzeptabel sind, sind sofort abzustellen."
Kontrollen in Nutztierhaltungen gehören nach seiner Aussage als Regelkontrollen zum Alltag des Fachdienstes. Sie würden unangekündigt stattfinden.
Gleiches gelte für Kontrollen in gewerblichen Tierhaltungen wie Zoogeschäften, Zirkussen, Reitbetrieben und ähnlichen Betrieben.
In privaten Haltungen werde grundsätzlich nur auf Verdacht, häufig nach Hinweisen aus der Bevölkerung oder von anderen Behörden, auf die Einhaltung des Grundsatzes des Tierschutzgesetzes kon-trolliert.
"Der Amtstierarzt hat in begründeten Fällen das Betretungsrecht für Tierhaltungen und damit häufig auch für die Wohnung. Zustände, die nicht akzeptabel sind, sind sofort abzustellen." Zum einen könne dies durch Beauflagung des Tierhalters erfolgen oder auch durch eine sogenannte Ersatzvornahme von Handlungen, das bedeutet die vorübergehende Fortnahme von Tieren, bis der Tierhalter nachweist, dass die Anforderungen an eine Haltung genügen.
Häufig enden diese Fortnahmen in einer dauerhaften Fortnahme. Die Kosten hat der Tierhalter zu tragen.
Der Salzlandkreis bedient sich dabei der Tierheime im Landkreis - sofern es sich um Hunde, Katzen und eventuell andere Heimtiere handelt. Die Kosten der Unterbringung und einer notwendigen tierärztlichen Behandlung übernimmt der Salzlandkreis. Allerdings ist die Kreisverwaltung bestrebt, diese Kosten vom Tierhalter wieder einzuziehen. Die Tierheime sind nach einer gewissen Zeit für die Vermittlung der betreffenden Tiere zuständig.
"Bei Nutztieren sucht der Fachdienst Veterinärangelegenheiten bei zuverlässigen privaten Tierhaltern um Aufnahme der Tiere", beschreibt Lutter das Prozedere und fährt fort: "Derartige dauerhafte Fortnahmen enden mit der Veräußerung der Tiere. Die Kosten der Unterbringung sollen die Veräußerungserlöse nicht übersteigen."