1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. Die Sache mit den Werbekärtchen

Autohandel Die Sache mit den Werbekärtchen

Die bunten Visitenkarten, die gerne mal am Autofenster klemmen, kennt wohl jeder Autofahrer. Deren Verteilung ist ohne Erlaubnis illegal.

Von Paul Schulz 30.05.2020, 01:01

Schönebeck l Sofort gibt es Bargeld. Sie würden viel mehr zahlen, als andere Händler. Ob der Wagen Schäden hat und ob der TÜV bereits abgelaufen ist, ist egal. Diese und ähnliche Versprechen stehen oftmals auf den kleinen, bunten Visitenkarten, die wohl fast jeder Autofahrer schon mal an seiner Scheibe befestigt vorgefunden hat.

Doch ist das eigentlich erlaubt? Kann einfach jemand Karten an die Scheibenwischer oder Seitenscheiben fremder Autos befestigen? Ein Blick in das Landestraßengesetz verschafft die Antwort: Nein. Denn die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. Auch Parkplätze fallen unter diese Regelung. Ist diese Sondererlaubnis nicht beantragt – beziehungsweise nicht erteilt – ist das Verteilen der Karten also illegal und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro bestraft werden.

Die Frage, ob man Händlern, die mit Visitenkarten an Autos werben, vertrauen kann oder nicht, könne man nicht pauschal beantworten, so Heidi Lange von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Viel mehr komme es auf folgendes an: „Auf jeden Fall sollte man sich niemals unter Druck setzen lassen. Man muss sich Zeit nehmen und mindestens drei verschiedene Angebote einholen, um einen Vergleich haben zu können“, rät Heidi Lange. Wenn der Händler den potenziellen Verkäufer also bedrängt und knappe Fristen setzt – ihn auf eine schnelle Entscheidung drängt – dann sollte man das durchaus kritisch hinterfragen.

Ganz ähnlich sieht das der ADAC. Auf der Webseite des Verkehrsclubs heißt es: „Hinter diesen Kärtchen verbergen sich meist Händler, die Autos für den Export suchen. Es lässt sich nicht pauschal sagen, dass es sich hierbei um unseriöse Machenschaften handelt, Vorsicht ist jedoch in jedem Fall geboten!“ Auch der ADAC empfiehlt, dass sich Verkäufer vorher genau erkundigen sollen, was ihr Auto ungefähr wert ist.

Alternativen, um den Wert des eigenen Autos zu ermitteln, findet sich im Internet. Dort gibt es verschiedene Portale, wo die Nutzer den Wert ihres Autos schätzen lassen können. Zudem kann ein Blick in gängige Auto-Online-Marktplätze ebenfalls dazu beitragen, den Wert besser einzuschätzen. Dort ist es einfach zu vergleichen, was andere Verkäufer für ein baugleiches Auto verlangen.